Ungleichbehandlung behoben
Lockerung im Einzelhandel und dann?

Foto Pixabay

Für Lockerungen im Einzelhandel sorgte ein Gerichtsurteil - aber kurz. Eine Media - Markt - Filiale zieht vor Gericht und das kommt dabei heraus. Statt Lockerungen wie erhofft - gibt es Verschärfungen. Düsseldorf in NRW hat nach einer Gerichtsentscheidung seine Corona-Schutzverordnung ändern müssen. Nun dürfen wir nur noch per Termin und zwar auch in Buchläden, Gartenmärkte oder Schreibwarenläden. Termin machen - pro Kunde auf 40 qm sind drin. Zuerst hatte das Oberverwaltungsgericht im Münster überraschend einen Teil der Beschränkungen in NRW aufgehoben. Ohne Termin war aber nur ein kurzer Traum - die Ungleichbehandlung auf den der Media -Markt verwies ist ja nun Schnee von gestern .
Alle wieder gleich...
Ungleichheit behoben.

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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