Grundsteuer-Berechnung
Happy Elster

Wer Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist, darf sich über Erklärungsformulare freu´n, die ausgefüllt werden müssen.
Als Eigentümer oder Eigentümerin ist man also aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt abzugeben.
Viele denken jetzt bestimmt, warum das denn, die haben noch meine Daten. Nix da. Das Finanzamt, vielmehr die Bundesregierung verlangt aus Gründen der Steuerreform, dass die Daten neu angegeben werden – und zwar online. Bei Verdruss gibt eine Klickanleitung Aufschluss – ansonsten hat man die Möglichkeit, einen Steuerberater zu hinzuziehen. Kostet zwar, was auch ärgerlich ist, aber was muss, das muss.

Es soll aber auch Kommunen geben, da werden die Daten einfach übernommen.
Warum das in Bochum anders gehandhabt wird, liegt wahrscheinlich .. liegt auf der Hand. Kann man ja auch Nachfragen, beim Amt.

Autor:

Hildegard Grygierek aus Bochum

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