Per Hand Gewölbebrücke abgeklopft - Urteil: Sicher für Fußgänger
Alle Brücken und Stützwände müssen jährlich geprüft werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Am Donnerstag (26. Juli) war die Schloßstraße an der Reihe - sogar mit einer besonders umfangreichen Hauptprüfung. Die über 110 Jahre alte gemauerte Gewölbebrücke dürfen nur noch Fußgänger nutzen. Sie wurde ursprünglich für Pferdefuhrwerke konzipiert und würde unter der Last heutiger PKW und LKW einstürzen.
Zwei Mitarbeiter des Tiefbauamtes klopften zeitaufwändig per Hand Hohlstellen ab. Sie standen auf einer Hebebühne. Um deren Anmietzeiten zu minimieren und somit Kosten - Tagesmiete etwa 1500 Euro - zu sparen, setzt das Tiefbauamt immer mehrere Mitarbeiter ein. Auf das relativ kleine Gerät an der Schloßstraße passen genau zwei; größere Hebebühnen dürfen die Brücke wegen des zu hohen Gewichts nicht befahren.
Die Mitarbeiter prüften die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit undBetriebssicherheit der Brücke. Eine größere Prüfung erfolgt alle drei, die noch umfassendere Hauptprüfung alle sechs Jahre. Bei einer Hauptprüfung muss das gesamte Bauwerk per Hand geprüft und auf Schäden untersucht werden.
Diese Schäden sind zu dokumentieren und in einem Bericht festzuhalten. Anhand dieser Berichte können Schadenserweiterungen festgestellt, Instandsetzungen geplant und bei besonders starken Schäden Einschränkungen und Sofortmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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