"Notruf": Rechtsamt fehlen noch 200 Schöffen

Foto: Molatta

Bochumer Bürgerinnen und Bürger, die ihre Lebenserfahrung vor Gericht einbringen möchten, haben dazu noch bis Freitag (31. Mai) Gelegenheit. Das Rechtsamt der Stadt Bochum bereitet zurzeit die Schöffenwahl für die Periode vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 vor, rund 200 Bewerberinnen oder Bewerber fehlen noch.

„Viele Schöffen, die bereits zwei Amtszeiten hinter sich haben, dürfen nicht noch einmal kandidieren, auch wenn sie das gerne machen würden“, erläutert Stephan Heimrath, stellvertretender Leiter des Rechtsamtes.

Voraussetzungen sind folgende: Schöffinnen und Schöffen müssen zum 1. Januar 2014 mindestens 25, und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein, sie müssen deutsche Staatsangehörige sein, in Bochum wohnen, dürfen nicht vorbestraft sein und kein aktuell anhängiges Insolvenzverfahren haben. Juristische Kenntnisse sind nicht notwendig, wichtig ist der sogenannte „gesunde Menschenverstand“.

Circa zwölf Sitzungstage gibt es im Jahr, Arbeitgeber sind verpflichtet, Schöffen dafür freizustellen. Die Auswahl der Schöffen erfolgt auf der Grundlage der von der Stadt Bochum erstellten Liste im September beim Amtsgericht. Das Rechsamt informiert die Bewerberinnen und Bewerber Ende Oktober über das Ergebnis der Wahl. Rund 860 Interessierte haben sich bereits gemeldet.

Interessierte, die gerne als Richter ohne Jura-Examen an der Rechtsprechung beteiligt sein möchten, können sich telefonisch unter den Rufnummern 02 34 / 910 - 20 11 und - 31 08, per Mail an Amt30@bochum.de oder per Fax an die Nummer 02 34 / 910 - 14 84 bewerben. Unter www.bochum.de/schoeffenwahl gibt es weitere Informationen sowie einen Meldebogen, der heruntergeladen oder online ausgefüllt und verschickt werden kann.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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