Neues Leitbild der hsg in Präambel der Grundordnung verankert
"In die Präambel der jetzt geänderten Grundordnung der Hochschule wurden wichtige Punkte des neuen Leitbildes der hsg eingefügt. Darüber freue ich mich, da wir hierdurch die Bedeutung des Leitbildes für die Hochschule noch einmal sichtbarer machen. Das Leitbild beschreibt, wie die hsg sein will und welchen Anspruch sie an sich selbst stellt. Neben dem gesellschaftlichen Auftrag fasst es die fachlichen Merkmale sowie die Werte der Hochschule zusammen und bietet einen verbindlichen Orientierungsrahmen für das Handeln aller Hochschulangehörigen", erklärte Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der Hochschule für Gesundheit (hsg), heute in Bochum.
Die geänderte Grundordnung der hsg ist samt Präambel am 16. September 2015 vom Senat beschlossen worden und am 23. September 2015 in Kraft getreten. Das neue und erste Leitbild der hsg wurde am 24. März 2015 vom Präsidium beschlossen wurde.
Friedrichs: "Die Hochschule hat sich in ihrem Leitbild den Zielen einer nachhaltigen, demokratischen und friedlichen Welt verpflichtet. Sie unterstützt aktiv gleichberechtigte Teilhabe, Gender und Diversity. Diese Hochschule trägt mit ihren Studienangeboten und ihrer Forschung zur Lösung gesundheitlicher, sozialer, technischer, ökologischer und ökonomischer Herausforderungen bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Diese Kernbotschaften unsers Leitbildes haben wir in der Präambel der Grundordnung verankert."
Mit der aktuellen Überarbeitung der Grundordnung wurden unter anderem die Regelungen des neuen Hochschulgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzukunftsgesetz) aus dem Jahr 2014 fristgemäß umgesetzt. Im Mittelpunkt der Änderungen steht das zentrale Anliegen des Gesetzes nach einer Hochschulleitung, die verantwortlich ist für die grundsätzliche Ausrichtung und Steuerung und durch einen starken Senat begleitet wird, der laut Hochschulgesetz an der Wahl der Hochschulleitung beteiligt ist. Weiterhin wird mit dem aktuellen Hochschulgesetz allen Hochschulgruppen eine qualifizierte Mitbestimmung im Senat gewährleistet.
"Während im hsg-Senat bislang ein Mitglied der Gruppe der Studierenden vertreten war, werden hier künftig vier Studierende mitwirken und mitbestimmen. Der Senat der hsg hat sich für eine Stärkung der Studierendeninteressen im Senat entschieden. Auch die Mitwirkung der Gruppen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sowohl aus der Wissenschaft als auch aus dem Bereich Technik und Verwaltung – wird künftig gestärkt, indem wir diesen beiden Gruppen nicht mehr jeweils eine Stimme, sondern künftig jeweils zwei Stimmen geben. Ich freue mich, dass wir einige Gruppen stärker in die Entscheidungsprozesse einbinden können", erklärte hsg-Senatsvorsitzende Annette Pietsch.
Somit wird der Senat künftig drittelparitätisch besetzt sein. Die Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer sitzt weiterhin mit vier Vertreterinnen und Vertretern im Senat. Bei den Themen ‚Wahl der Mitglieder der Findungskommission‘, ‚Billigung der Planungsgrundsätze für den Hochschulentwicklungsplan‘, ‚Erlass von Rahmenforschungsordnungen‘ und ‚Erlass von Rahmenprüfungsordnungen‘ hat die Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrern ausnahmsweise eine Stimmenmehrheit.
Eine Auswahl weiterer Änderungen in der Grundordnung im Überblick:
• Werner Brüning, Vizepräsident für Wirtschafts- und Personalverwaltung, führt jetzt die Bezeichnung ‚Kanzler‘. Die Hochschule wird aber weiterhin von einem Präsidium geleitet.
• Die Wahl des Präsidiums erfolgt – wie es das Hochschulgesetz vorsieht - künftig durch die Hochschulwahlversammlung. Die Wahl wird durch eine Findungskommission vorbereitet.
• Es wird eine Hochschulkonferenz eingerichtet, die mindestens einmal im Jahr über den gegenwärtigen Stand und die künftige Entwicklungsperspektive sowie das Leitbild der Hochschule berät. In der Hochschulkonferenz sind die Gremienmitglieder und Funktionsträger Mitglied.
• Der Hochschulrat der hsg wird künftig aus sieben Mitgliedern bestehen. Mindestens vier Mitglieder sind Externe und mindestens 40 Prozent seiner Mitglieder sind Frauen. Bis zur Etablierung des Hochschulrates nimmt in der Gründungsphase der Hochschule für Gesundheit noch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufgaben des Hochschulrates wahr.
• Es werden an der hsg Mitgliederinitiativen eingeführt. Mitglieder der Hochschule beziehungsweise der Departments können beantragen, dass über bestimmte Angelegenheiten, für die ein Organ der Hochschule oder der Departments gesetzlich zuständig ist, das zuständige Organ berät und entscheidet.
• Eine einzurichtende Fachbereichskonferenz, deren Mitglieder die Dekane der Departments sind, wird das Präsidium, den Senat und den Hochschulrat in Angelegenheiten von Forschung und Lehre beraten.
Autor:Laura Moersdorf aus Bochum |
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