Neubau ohne Baugenehmigung?
Der interessierte Bürger staunt derzeit nicht schlecht, beobachtet er die Neubaumaßnahme gegenüber der LWL-Klinik an der Alexandrinenstraße Ecke Klinikstraße in Bochum.
Nach dem Abriß des alten Wohnhauses mit Eck-Trinkhalle im Frühjahr diesen Jahres war lange nicht erkennbar, wie es weitergehen sollte. Dann aber wurde eifrig recht tief ausgeschachtet und neu gebaut.
Ein DIN A4-Baustellenschild, das gemäß Bauordnung vorgeschrieben ist, für die gesamte Dauer der Bauzeit von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar angebracht sein muss und dem Bauherren zusammen mit der Baugenehmigung ausgehändigt wird, ist nicht zu sehen.
Dieses kennzeichnet genehmigungsbedürftige Bauvorhaben durch einen großen roten mittigen Punkt auf weißem Hintergrund und genehmigungsfreie Bauvorhaben durch einen grünen Punkt.
Das Schild muss die Bezeichnung des Bauvorhabens enthalten, Namen und und Anschrift des Bauleiters sowie des Unternehmers für den Rohbau und des Entwurfsverfassers benennen. Nichts dergleichen ist an dieser Stelle der Fall. Gebaut wird dennoch.
Der Bürger steht vor einem Rätsel.
Autor:Sabine Schemmann aus Bochum |
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