Leserbrief zum ver.di-Streik
Artikel 24 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen fordert: „Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken.“
Das ist schon seit vielen Jahren nicht mehr der Fall. Verglichen mit den Kosten eines „angemessenen Lebensbedarfs“ ist die Lohnspirale immer weiter nach unten gegangen. Auf der anderen Seite geht die Belastungsspirale ständig nach oben: Ist eine Kollegin aus der Schicht auf Urlaub, so heißt es: „Das schaffen Sie doch!“ Und fällt dann noch wer aus wegen Krankheit, so schaffen wir das auch. In der Folge wird dann der Stellenplan um zwei Stellen gekürzt – bis zum nächsten Angriff.
Es wird Zeit dass wir entschieden „NEIN!“ sagen. So wie die Kollegen bei der Müllabfuhr. Es gehört sich, dass genügend Personal vorgehalten wird für allfällige Ausfälle und besondere zusätzliche Anforderungen. Und das gilt nicht nur für den Öffentlichen Dienst!
Norbert Hermann, früher IG Metall, dann HBV, jetzt ver.di-Mitglied. Sprecher für Bochum-Prekär.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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