Kindersitz-Kontrollen zum Schulbeginn - Bochumer Polizei setzt auf Prävention

Im Bereich der Stadt Bochum ist die Anzahl der Verkehrsunfälle und Verletzten im Jahr 2012 deutlich gesunken. Gegen diesen positiven Trend ist leider die Zahl der Unfälle mit passiv verletzten Kindern - ohne eigenes Handeln z.B. als Mitfahrer im Pkw - im Vergleich zu 2011 von 21 auf 29 Vorfälle gestiegen. Die Bochumer Polizei wird deshalb weitere Schwerpunktaktionen zur Sicherung von Kindern in Fahrzeugen realisieren.

Die Direktion Verkehr organisiert zusammen mit dem Bezirksdienst am 30.Januar eine Kindersitz-Kontrolle an der Grundschule Friederikaschule, Friederikastraße 19. Die Verkehrsunfallprävention wird die Eltern vor Ort ausführlich über die bestmögliche Sicherung der Kinder in Fahrzeugen informieren.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind (§ 21 StVO). Geeignet sind Rückhalteeinrichtungen, die entsprechend der ECE Regelung Nr. 44 (BGBI II, 1984, Seite 458) gebaut, geprüft, genehmigt und durch das Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.

Diese gesetzliche Sicherungspflicht für Kinder als Mitfahrer im Auto gibt es bereits seit 1993. Den verantwortlichen Fahrzeugführern droht bei Missachten dieser Sicherungspflicht je nach Verstoß ein Verwarnungsgeld oder eine Anzeige.

Das richtige Montieren der Kindersitze wird genauso kontrolliert wie das sichere Anschnallen der Kinder, weil ein falsch montierter Kindersitz und ein nicht richtig sitzender Gurt in Falle eines Verkehrsunfalls keinen optimalen Schutz bieten.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Kindersitz-Beratungsstelle der Bochumer Polizei hingewiesen: Dienstgebäude in 44799 Bochum, Universitätsstraße 108, Tel. 0234/909-5141.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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