hsg unterzeichnet Ziel- und Leistungsvereinbarung V

Am Montag (17. Februar 2014) haben NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der Hochschule für Gesundheit (hsg), die Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) V in Düsseldorf unterzeichnet. Die ZLV V gilt bis zum 31. Dezember 2015.

Die hsg konzentriert sich in den nächsten Jahren auf die Weiterentwicklung und Evaluation ihrer fünf Bachelor-Studiengänge Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Physiotherapie und Pflege sowie auf die Entwicklung neuer Studiengänge.

„In gut zwei Wochen werden unsere ersten Absolventinnen und Absolventen ihre Bachelor-Urkunden in Händen halten. Einige von ihnen arbeiten bereits in ihrem Beruf, andere arbeiten in Teilzeit und schreiben parallel an ihrer Bachelorarbeit. Der Übergang in den Arbeitsmarkt erfolgt aktuell. Darauf sind wir stolz und verfolgen dies mit Interesse und Spannung. Daneben arbeiten wir intensiv an der Weiterentwicklung unserer Studiengänge. Wir entwickeln derzeit ein Qualitätsmanagementkonzept (QM-Konzept), das die umfassende Evaluation unserer fünf Modellstudiengänge sicherstellen soll“, erklärte hsg-Präsidentin Friedrichs heute in Bochum.

Eine wissenschaftliche Begleitung der Modellvorhaben ist im Gesetz vorgesehen. Hierzu hatte das Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2009 Evaluationsrichtlinien erlassen. Die hsg vollzieht ein umfangreiches Evaluations- und Qualitätsmanagementverfahren, um die Fragen aus den Evaluationsrichtlinien des Bundes zu beantworten und die wissenschaftliche Begleitung der verschiedenen nordrhein-westfälischen Modellstudiengänge mit Untersuchungsergebnissen zu unterstützen. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Modellvorhaben in NRW sollen helfen, die Gesundheitsberufe auf Bundesebene weiterzuentwickeln.

Das von der hsg beauftragte Wissenschaftliche Institut der Ärzte Deutschlands gem. e. V. (WIAD) wird Anfang 2015 seine Evaluationsergebnisse vorlegen, die in die Berichterstattung der hsg mit einfließen. Bis heute hat die hsg zwei Zwischenberichte zur Evaluation verfasst und an das NRW-Gesundheitsministerium gesandt. Ende Mai wird ein dritter Bericht vorgelegt. Die Ergebnisse der hsg werden in der Evaluation der Modellstudiengänge durch das NRW-Gesundheitsministerium berücksichtigt.

Friedrichs: „Unsere Aufgabe ist es, im Jahr 2017 aufzeigen zu können, inwieweit die Modellstudiengänge dazu beitragen, den politischen Auftrag zu erfüllen, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in der Zukunft sicherzustellen und zu verbessern.“

In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen V kündigt die hsg weiterhin ihre Planungen für neue Studiengänge an der hsg an. Im Department für Angewandte Gesundheitswissenschaften ist ein Masterstudiengang in Planung, der die Weiterqualifizierung der ersten hsg-Absolventinnen und Absolventen der hsg ermöglichen soll.

„Im Wintersemester 2014/2015 wollen wir mit zwei neuen Bachelor-Studiengängen starten. Mit dem Studiengang ‚Gesundheit und Diversity‘ richten wir uns an Studieninteressierte mit Hochschulzugangsberechtigung, die sich nach sechs Semestern Vollzeitstudium inklusive Praxisphase für gesundheitswissenschaftlich geprägte Berufsfelder qualifizieren. Der zweite geplante Studiengang ist berufsbegleitend und dient der Weiterqualifizierung Berufstätiger. Für den achtsemestrigen Bachelor-Studiengang ‚Gesundheitsorientierte Sozialraumgestaltung‘ können sich Studieninteressierte bewerben, die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf verfügen. Der Studiengang wird einen hohen Anteil an E-Learning-Veranstaltungen haben“, so Friedrichs.

Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs ‚Gesundheit und Diversity‘ sollen an der Schnittstelle zwischen dem Gesundheits- und Bildungssystem zielgruppenspezifische Informations- und Beratungsangebote zur Prävention und Gesundheitsförderung für benachteiligte Personen und Personengruppen entwickeln. Sie sollen diese Angebote praktisch umsetzen und ihre Wirksamkeit mit wissenschaftlichen Methoden überprüfen. Sie können beispielsweise tätig werden in Betrieben, kommunalen und öffentlichen Gesundheitsdiensten, Krankenkassen, Institutionen der Gesundheits- und Verbraucherberatung und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs ‚Gesundheitsorientierte Sozialraumgestaltung‘ können aus einer gesundheitswissenschaftlichen Perspektive und mit Blick auf technische Unterstützungssysteme beispielweise das Wohnumfeld sowie das Quartier gestalten. Sie können in Behörden wie im Bau- und Gesundheitsamt, in Gesundheitseinrichtungen, in der Städtebauplanung und in Architekturbüros arbeiten.

Friedrichs: „Für die beiden neuen Studiengänge wollen wir eine neue Organisationseinheit in Form eines zweiten Departments schaffen. Wir werden bis Ende 2015 das zweite Departement in Grundzügen aufgebaut haben. Im Moment suchen wir die entsprechenden Wissenschaftler und Studieninteressierten für das neue Angebot der hsg.“

Autor:

Laura Moersdorf aus Bochum

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