Eintägiger Warnstreik kann auch Kindertageseinrichtungen treffen

Das Jugendamt geht davon, dass auch die 17 städtischen Kindertageseinrichtungen von dem eintägigen Warnstreik, zu dem ver.di für Dienstag, 20. März, aufgerufen hat, betroffen sein werden und bittet Eltern daher, die Betreuung ihrer Kinder für den Streikfall gegebenenfalls anders zu organisieren.

Autor:

Sabine Beisken-Hengge aus Essen-Ruhr

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