Bochumer Doppel-Vergewaltiger gefasst: Hinweis 96 führte zum Täter
Der Täter ein zweifacher Familienvater, der wichtigste Zeuge der Freund des zweiten Opfers - die zwei Vergewaltigungsfälle im Umfeld der Ruhr-Universität werden Geschichte schreiben. Nach einer auf Hochtouren geführten Ermittlung konnten Polizei und Staatsanwaltschaft gestern vermelden: Der Täter ist gefasst.
Ein 31-jähriger Iraker wurde am Montag festgenommen. DNA- und Speichelproben überführen ihn als jenen Mann, der zuerst am 6. August und noch einmal am 16. November junge Chinesinnen jeweils nahe der Uni überfiel. Der Asylbewerber bestreitet die Taten, schweigt sich ansonsten aus. Es handelt sich um einen zweifachen Vater, der sich mit Frau und Kindern mutmaßlich seit Dezember 2015 in Deutschland aufhält.
Gegen 19 Uhr am 6. August zerrte er im Bereich der Straße Auf dem Kalwes eine 21-jährige Frau in ein Gebüsch. Hier übte er "massive Gewalt" gegen Hals und Kopf aus, womit er seinem Opfer erhebliche Verletzungen zufügte. Mehrfach versuchte er auch, sie zu vergewaltigen. Am Tatort konnte seine DNA gesichert werden. Am 26. November gegen 16.45 Uhr schlug er an der Max-Imdahl-Straße erneut zu, wie der spätere Spurenabgleich belegte. Diesmal war es eine 27-Jährige, die von hinten überfallen, in die Büsche gezerrt und dort vergewaltigt wurde.
Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann: "Wie auch im ersten Fall konnten wir ein Phantombild fertigen. Während die Resonanz im Sommer verhalten war, gingen im zweiten Fall 110 Hinweise ein. Der Hinweis Nummer 96 war schließlich die entscheidende Spur." Kaum zu glauben: Hinweisgeber ist der Freund des zweiten Opfers. "Er bemerkte einige Tage später an der Stelle der Vergewaltigung einen ihm verdächtigen Mann. Daraufhin fotografierte er diesen mit seinem Handy. Das Bild war von sehr guter Qualität. Mit diesem Foto suchten wir eine nahegelegene Zuwanderer-Unterkunft auf. Hier wurde der Mann eindeutig identifiziert", führt Bachmann aus. DNA und Speichelprobe überführten ihn als den gesuchten Täter. Der Haftbefehl lautet im ersten Fall auf versuchten Mord, versuchte Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Im zweiten Fall auf vollendete Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Diebstahl.
Autor:Marc Keiterling aus Essen |
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