Bahn: Bestandsaufnahme für Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Bochum

Foto: Molatta

In Abstimmung mit der Stadtverwaltung Bochum hat die Bahn im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ nahezu 1000 Gebäude und Wohnungen ermittelt, die den zulässigen Lärmgrenzwert überschreiten und vor 1974 erbaut wurden.

Diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, zum Beispiel dem Einbau von Schallschutzfenstern. Bis 2015 werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Bochum realisiert. Die Hauseigentümer müssen ein Viertel der Kosten tragen.

In der nächsten Woche erhalten die betroffenen Eigentümer durch ein
Ingenieurbüro die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Wenn sie geantwortet haben, wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung zugeschickt. Auf dieser Basis entscheidet der jeweilige Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Mit dem Bau von insgesamt zehn Schallschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 4.555 Metern hat die Deutsche Bahn in Bochum bereits begonnen. Die Investitionen für diesen aktiven Schallschutz belaufen sich auf rund 7,7 Millionen Euro.

Seit 1999 wird das Lärmsanierungsprogramm von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch im bestehenden Schienennetz umzusetzen.
Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu kommen rund 40 Millionen Euro aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II des Bundes für die Jahre 2013 und
2014. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des
Bundes. Bundesweit sind aktuell in 1.506 Abschnitten vieler Orte Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen.

Gefördert werden neben Lärmschutzwänden auch schalldichte Fenster und
Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch
Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von
einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen
immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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