Entscheidung des DFB
VfL Bochum mit 45.000 Euro Geldstrafe belegt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.
Davon kann der Verein bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Unmittelbar vor Spielbeginn der Bundesligapartie bei Borussia Dortmund wurden im Fanblock der Gäste ein Böller, mindestens 30 Bengalische Feuer, vier weiße und schwarze Rauchtöpfe sowie drei Signalraketen gezündet. Letztere gingen im Bereich des Mittelkreises zu Boden, während sich die Spieler bereits auf dem Platz befanden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Autor:Nathalie Memmer aus Bochum |
5 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.