Bengalos: VfL muss 11.000 Euro an den DFB zahlen

Gefährlicher und für den VfL zudem teuerer Unfug im Fanblock. | Foto: Molatta
  • Gefährlicher und für den VfL zudem teuerer Unfug im Fanblock.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitliga-Spiels bei Eintracht Braunschweig am 27. November 2011 wurde im Bochumer Zuschauerblock pyrotechnisches Material abgebrannt.

Während des Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 2. März 2012 wurde in der zehnten Spielminute im Block der Bochumer Zuschauer Bengalisches Feuer gezündet.

Die zweite Halbzeit der Auswärtspartie beim SC Paderborn 07 konnte am 9. März 2012 wegen des Abbrennens von Pyrotechnik und Bengalischem Feuer, das aus dem Bochumer Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen wurde, erst mit einer Verspätung von zwei Minuten angepfiffen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Autor:

Holger Crell aus Wattenscheid

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