Der Winter ist da - mit Schnee und Eis
Streusalz ist in Bochum verboten

Sind die Straßen glatt, sorgt der Winterdienst für Sicherheit.  | Foto: Stadt Bochum
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Der Winter ist da. Auch in Bochum sind ein paar Schneeflocken gefallen. Der Umwelt zuliebe gilt in Bochum ein Salzstreuverbot.
In den Super- und Baumärkten wird Streusalz angeboten. Viele Bürgerinnen und Bürger greifen zu, um es griffbereit zu haben, wenn der Wintereinbruch kommt. Ein Fehlkauf. Denn auf Bochums Gehwegen gilt grundsätzlich ein Salzstreuverbot.
Einzige Ausnahmen: Wenn bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie Eisregen mit Granulat oder Sand die Bürgersteige nicht verkehrssicher zu machen sind, darf Salz gestreut werden. Dies gilt auch für gefährliche Gehwege, etwa auf Brückenaufgängen bzw. -abgängen, auf Treppen, in Passagen oder auf steilem Gefälle.
Grundstückseigentümer, die für den Winterdienst Firmen beauftragen, sollten das Salzstreuverbot in ihren Vertrag aufnehmen. Bei einer Missachtung drohen nämlich Bußgelder, da die Eigentümer dafür verantwortlich bleiben, dass das Salzstreuverbot eingehalten wird.

Warum besteht ein Salzstreuverbot?

Salz schadet nicht nur den Grünflächen und Bäumen, sondern auch den empfindlichen Pfoten der Vierbeiner und manchmal auch den Schuhen der „Zweibeiner“. Ein weitaus gravierenderes Problem aber ist die Belastung von Gewässern und Grundwasser durch das Streusalz. Damit wieder genießbares Trinkwasser zur Verfügung steht, ist eine Reinigung in den Klärwerken nur mit erheblichem Aufwand möglich.
Umweltfreundliche Streumittel sind Splitt, Lava, Granulat oder Sand. Besonders zu empfehlen sind Produkte mit dem Umweltengel. Sie enthalten keine organischen Bestandteile wie Harnstoff, keine löslichen Schwermetallverbindungen, sind salzfrei, nicht auftauend, sondern abstumpfend. Sie sind bei Baustoffhändlern, Gartenbaubetrieben oder in großen Supermärkten erhältlich. Darüber hinaus bietet die USB Bochum GmbH Granulat kostenlos während der Öffnungszeiten auf den Wertstoffhöfen sowie auf dem Betriebshof an der Hanielstraße an. Bürgerinnen und Bürger können dieses im eigenen Gefäß in haushaltsüblichen Mengen mitnehmen.
Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es bei Wilhelm Gläsner und Birgit Bilgard vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum unter der Rufnummer: 910 - 14 33 oder 910 - 14 11 sowie im Internet unter www.bochum.de/umweltamt und www.usb-bochum.de. Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum ist ebenfalls im Internet unter www.bochum.de/ortsrecht abrufbar. Splitt darf auch auf Gehwegen gestreut werden, ebenso wie Lava oder Granulat.

Sind die Straßen glatt, sorgt der Winterdienst für Sicherheit.  | Foto: Stadt Bochum
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Autor:

Sabine Beisken-Hengge aus Essen-Ruhr

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