Corona: News der Stadt Bochum
Stadt bittet Bochum um Blutspenden und um Achtsamkeit vor Betrügern

Nach wie vor gilt: Wer befürchtet, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, muss sich für einen Testungstermin an die städtische Corona-Hotline unter 0234/910 5555 wenden. 
 | Foto: Stadt Bochum
  • Nach wie vor gilt: Wer befürchtet, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, muss sich für einen Testungstermin an die städtische Corona-Hotline unter 0234/910 5555 wenden.
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Die Stadt Bochum bittet alle Bochumerinnen und Bochumer darum, Blut zu spenden. Diese werden aktuell dringend benötigt. Eine Übersicht, wo in Bochum Blut gespendet werden kann, bietet zum Beispiel die Homepage des Deutschen Roten Kreuzes unter www.blutspendedienst-west.de/blutspendetermine.

Im Moment machen Meldungen die Runde, dass Betrüger in gefälschter Kleidung und mit gefälschten Ausweisen von Feuerwehr und Ordnungsamt bei Menschen schellen und behaupten Fieber messen zu müssen, um so Eintritt in die Wohnung oder das Haus zu bekommen. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass dies weder Mitarbeiter der Stadt noch der Polizei sind und keiner angehalten ist, unangekündigt Fieber zu messen. Die Stadt bittet alle Bochumerinnen und Bochumer darum, diesbezüglich achtsam zu sein.

Die Stadt bedankt sich ausdrücklich für eine großzügige Spende der Hochschule für Gesundheit. Diese stellte der Stadt gestern, 20. März, rund 75 Prozent ihrer Hygieneartikel zur Verfügung. Diese sind in der Zentralen Diagnostikstelle angekommen und werden von da aus nach Bedarf durch den Krisenstab an medizinische Einrichtungen weitergegeben.

Hochzeit nur zu zweit

Das Virus macht auch vor Hochzeitsgesellschaften nicht halt. Deshalb bittet das Standesamt dringend um Einhaltung der Regelungen und Anweisungen zum Schutz vor dem Corona-Virus. „Bitte verzichten Sie auch an diesem für Sie wichtigen Tag darauf, größere Gruppen, Freunde, Bekannte einzuladen – auch vor dem Trauzimmer. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sind wie die Hochzeitspaare traurig, dass Eheschließungen nur in Gegenwart der Brautleute stattfinden können. Alle Maßnahmen dienen zum Schutz der Brautleute und der Gäste sowie anderer Hochzeitspaare“, so Standesamtsleiter Torsten Haunert.

Quarantäne im St. Johannes-Stift aufgehoben

Gute Nachrichten gibt es aus dem St. Johannes Stift: Die Quarantäne ist komplett aufgehoben. Derweil wird die Hotline der Stadt weiterhin personell aufgestockt und in den nächsten Tagen auf rund 30 Mitarbeitende verstärkt. Insgesamt gingen seit Inbetriebnahme 28.258 Anrufe ein, davon 4.102 gestern. Das Ordnungsamt hat gestern, auch in Zusammenarbeit mit der Polizei, weitere, rund 380 Kontrollen durchgeführt und in 71 Fällen, den Betrieb von – überwiegend Imbissen und Cafés – untersagt. Die Zahl der Infizierten hat sich in Bochum auf 81 Personen erhöht.

Positiv- und Negativliste unter www.bochum.de/corona

Bürgerinnen und Bürger finden auf der Homepage unter www.bochum.de/corona seit gestern eine Positiv- und Negativliste, die eine Auflistung der Geschäfte zeigt, die geöffnet sein dürfen beziehungsweise geschlossen sein müssen. Die Möglichkeit sonntags zu öffnen betrifft ausschließlich den Lebensmitteleinzelhandel und –Großhandel sowie Apotheken.

Alle städtischen Gebäude und das Rathaus sind geschlossen

Das Rathaus und alle städtischen Gebäude sind weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, sich bei nicht aufschiebbaren Angelegenheiten telefonisch oder per Mail an die Stadtverwaltung zu wenden. Eine Übersicht, welcher Fachbereich wie erreichbar ist, hat die Stadt unter www.bochum.de/Corona/Einschraenkungen-von-staedtischen-Dienstleistungen gebündelt.
Nach wie vor gilt: Wer befürchtet, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, muss sich für einen Testungstermin an die städtische Corona-Hotline unter 0234 / 910 5555 wenden. Die Stadt bittet ausdrücklich darum, sich nicht mit anderen Fragen an diese Hotline zu wenden. Es wird um Verständnis gebeten, dass es wegen des sehr hohen Anruferaufkommens zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die Notfallnummer 112 der Feuerwehr ist nur bei lebensbedrohlichen Krankheitssymptomen anzurufen. Bei Fragen zu städtischen Dienstleitungen ist nach wie vor die Behördennummer 115 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt.

NEGATIVLISTE

Stand: 19.03.2020, 11:00 Uhr
(keine abschließende Aufzählung)
A] Liste der Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote, die entsprechend der Allgemeinverfügung vom 18.03.3020 zu schließen bzw. einzustellen sind:
1. Alle Gaststätten, Kneipen, Cafés, Eisdielen, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Kinos und ähnliche Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
2. Restaurants und Speisegaststätten, soweit es sich nicht nur um Liefer- und Abholangebote handelt
3. Alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten
(drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen
4. Alle Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbädern, Saunen, Solarien und ähnliche Einrichtungen
5. Spiel- und Bolzplätze
6. Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen
7. Reisebusreisen
8. Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privatem Sportanlagen sowie alle
Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
9. Spielhalle, Spielbanken, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen
10. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
11. Bibliotheken
B] Weitere Gewerbebetriebe, die in der Allgemeinverfügung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, aber gleichermaßen ihre Tätigkeit einzustellen haben:
1. Wellness-Center
2. Massage-Studios
3. Nagel- und Kosmetikstudios
4. Fahrschulen
5. Handwerksähnliche Gewerbe (abschließende, separate Liste -> Anfragen werden durch Andreas Wolczik beantwortet, Tel. 910-1225)
6. Reisebüros
7. Handy-Reparaturläden
8. Blumenläden /-geschäfte
9. Low Budget-Läden / Läden mit überwiegend Bedarfsgegenständen (z.B. TK Maxx, Tedi, ausgenommen Kodi)
10. Shisha-Bedarfsläden
11. Havarie- und Billigläden (z.B. Action)
12. Tattoo-Studios
13. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken (z.B. Campingplätze)
14. Pfandleiher, soweit es um den Kauf von Waren geht
15. Schrotthändler
C] Abholdienste / Abholservice
Imbissbetriebe (Sofort-Verzehr-Betriebe) zählen nicht zu den Abholdiensten im Sinne der o.g. Allgemeinverfügung. Das heißt, Pommes-Buden, Bratwurst-Buden u. ä. haben ihre Tätigkeit einzustellen.
Hiervon ausgenommen sind z.B. Drive-in-Betriebe (Mc Donalds) oder Mischbetriebe wie z.B. Wurst-König oder die Nordsee, sofern diese Produkte verkaufen, die nicht sofort verzehrfähig sind (bspw. Lachs, der zu Hause gebraten werden kann). Letztgenannte sind dann als Lebensmittelbetriebe zu verstehen, die nach Ziff. 5 der Allgemeinverfügung explizit nicht geschlossen werden müssen.
Abholdienste sind außerdem nur zulässig, wenn nach vorheriger telefonischer Bestellung das Essen abgeholt wird. Ein Spontanverzehr und die damit verknüpften Personenansammlungen sollen auf diese Weise möglichst vermieden werden. Die Betriebe sind zudem geschlossen zu halten und dürfen lediglich zur Warenausgabe kurz geöffnet werden.

POSITIVLISTE

Stand: 20.03.2020, 11:57 Uhr

A] Liste der Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote, die entsprechend der Allgemeinverfügung vom 18.03.3020 geöffnet bleiben dürfen:
1. Einzelhandel für Lebensmittel
2. Wochenmärkte
3. Abhol- und Lieferdienste (s. Einschränkungen unter Buchstabe C der Negativliste)
4. Getränkemärkte
5. Apotheken
6. Sanitätshäuser
7. Drogerien
8. Tankstellen
9. Banken und Sparkassen
10. Poststellen
11. Frisöre
12. Reinigungen
13. Waschsalons
14. Zeitungsverkauf
15. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte (Hinweis: keine Blumenläden / -geschäfte)
16. Großhandel (wie z.B. Metro)
17. Dienstleister und Handwerker
18. Der Zugang zu Einkaufszentren, „shopping malls“ oder „factory outlets“ oder „factory outlets“ und vergleichbarer Einrichtungen ist nur gestattet, wenn sich dort nicht zu schließende Einrichtungen nach Ziff. 1-17 befinden, und nur zu dem Zweck, diese Einrichtungen aufzusuchen.
B] Weitere Gewerbebetriebe, die in der Allgemeinverfügung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, die aber gleichermaßen nicht zu schließen sind:
1. Kiosk und Trinkhalle
2. Pfandleiher, sofern Wertgegenstände beliehen werden sollen
3. Lottogeschäften, da überwiegend Zeitungsverkauf und (häufig) in Verbindung mit Post- / Paketannahme (Hermes / DHL etc.)
4. Schädlingsbekämpfer
5. Kodi (Die Aufnahme des Unternehmens KODi in die sog. Positiv-Liste erfolgte allein aufgrund der ministeriellen Zusicherung, dass die Ladenöffnungen von dem Erlass des Gesundheitsministeriums gedeckt sind. Die dort getroffene Bewertung wird von hier nicht geteilt.)

Autor:

Sabine Beisken-Hengge aus Essen-Ruhr

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