Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps
Sicherheit im Internet: Wann eine Cyberversicherung sinnvoll ist

VZ NRW/adpic

Wer zahlt, wenn Daten verloren sind oder das Bankkonto leergeräumt wird?

Viren, Trojaner, gefälschte Mails oder SMS, ein Hackerangriff auf ein Unternehmen oder auf ein vernetztes Haus: In der digitalen Welt lauern viele Gefahren. Im Internet muss man stets auf der Hut sein, welche Webseiten oder E-Mails vertrauenswürdig sind und welche nicht. Wer Passwörter oder Bankverbindungen preisgegeben hat, kann viel Geld verlieren oder gar seine Internet-Identität. „Die Risiken sind real und die Schäden können immens sein“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Aber ist es generell sinnvoll, eine Cyberversicherung abzuschließen? Nicht unbedingt, denn teilweise greifen im Schadensfall auch andere Versicherungen, die viele Menschen ohnehin abgeschlossen haben.

• Was deckt eine Cyberversicherung ab?
Sogenannte Cyberversicherungen treten für Schäden ein, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Eigentlich für Firmen gedacht, werden mittlerweile auch privaten Nutzer:innen solche Policen angeboten. Die Angebote haben verschiedene Namen von Datenschutz- bis Hackerversicherung. Sie enthalten zum Beispiel Unterstützung bei Cybermobbing und Rufschädigung, etwa wenn persönliche Daten oder Fotos unerlaubt im Netz auftauchen oder beleidigende Inhalte verbreitet werden. Vor allem aber tragen Cyberversicherungen die Kosten für eine Daten-Wiederherstellung. Allerdings sind die Versicherungssummen teilweise begrenzt. Schäden durch Identitätsmissbrauch etwa werden meist nur bis 15.000 Euro übernommen, bei Internetkäufen meist nur bis zu 3.000 Euro. Voraussetzung ist stets, dass Versicherte selbst für den Schutz des Systems sorgen, etwa über aktuell gehaltene Virenscanner. Wurde das vernachlässigt, übernimmt die Cyberversicherung den Schaden nicht.

• Was ist über andere Policen versichert?
Viele aktuelle Verträge beispielsweise für Hausrat- und Haftpflicht-Versicherungen enthalten bereits Aspekte der Cyberrisiken. Deshalb lohnt es sich, bereits bestehende eigene Verträge zunächst darauf zu prüfen. Die Hausratversicherung kann Schutz beim Onlinebanking enthalten, also entstandene Schäden abdecken. Häufig sichert die Hausrat auch gestohlene Daten und die daraus entstehenden Folgeschäden ab, wenn zum Beispiel jemand auf Kosten anderer missbräuchlich Einkäufe im Internet getätigt hat. Leitet man unabsichtlich ein schädliches Virus weiter, kann die private Haftpflichtversicherung für die Folgekosten aufkommen. Die Haftpflicht tritt generell ein, wenn einem Dritten ein Schaden im privaten Bereich unabsichtlich zugefügt wird. Außerdem wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab. Wer Opfer eines Phishing-Angriffs wurde, in dessen Folge das Konto leergeräumt wird, kann das Geld je nach Rechtslage über die Bank zurückholen. Die Rechtsschutzversicherung tritt im Fall eines Rechtsstreits ein. Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer beispielsweise die Anwalts- und Prozesskosten. Die gilt oft auch für Probleme, die aus der Internetnutzung erwachsen. Die Kosten für die Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die man beispielsweise als Mobbingopfer erleiden kann, übernehmen die privaten und gesetzlichen Krankenversicherer.

• Für wen sind Cyberversicherungen dennoch sinnvoll?

Eine Cyberversicherung ist für Unternehmen oder Freiberufler sinnvoll, die mit sensiblen Daten arbeiten und deren Geschäftsbetrieb von deren Verfügbarkeit abhängt. Für Firmen kann die finanzielle Absicherung bei Betriebsunterbrechungen durch einen Hackerangriff existenziell sein. Denn durch Kosten für IT-Experten und für die Wiederherstellung von Daten, für eine Entschädigung Dritter oder für Gerichtskosten können hohe Summen zusammenkommen. Für den privaten Bereich ist eine Cyberversicherung derzeit eher nicht nötig.

• Worauf sollte man vor einem Abschluss achten?
Wichtig ist ein Vergleich, denn die Angebote unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif erheblich. Dementsprechend variieren auch die Kosten. Es gibt vier Stellschrauben: Die Höhe der Selbstbeteiligung, die Zahl der abgesicherten Schäden pro Jahr, die Höhe der Versicherungssumme und die Größe des Unternehmens. Zu bedenken ist die Höhe der maximalen Entschädigungssumme, denn jenseits dessen sind keine Schäden abgesichert. Policen sind ab etwa 20 Euro pro Monat erhältlich.

Weiterführende Infos und Links:
◦ Mehr zu Cyberversicherungen unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/35611
◦ Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW bieten eine Versicherungsberatung (kostenpflichtig): Telefonische Beratung zum Versicherungsbedarf unter der Rufnummer 0900-1-89 79 67 donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr (1,86 € pro Minute aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen)
◦ Telefonische Rechtsberatung zu Versicherungen dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 0900-1 89 79 60 (1,86 € pro Minute aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen)
◦ Mehr zur Versicherungsberatung unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/1445

Für weitere Informationen
Verbraucherzentrale NRW in Bochum
Tel. 0234/974737-01
bochum@verbraucherzentrale.nrw

Autor:

Verbraucherzentrale NRW Bochum aus Bochum

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