Polizei NRW : Seit Anfang des Jahres gelten härtere Strafen
Seit Anfang des Jahres gelten härtere Strafen für Gaffer.

Foto:  Blickfänger GbR
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Seit Anfang des Jahres gelten härtere Strafen für Gaffer.

Das Aufnehmen oder Verbreiten von Fotos und Videos von Unfällen ist nach § 201a StGB eine Straftat. Bislang galt das Gesetz nur für das Fotografieren von überlebenden Unfallopfern - nun gilt es auch für verstorbene Unfallopfer.

Weitere Infos finden Sie hier: https://polizei.nrw/artikel/gaffer-gefaehrden-mit-ihrer-sensationsgier-das-leben-anderer

Quelle: Polizei NRW

Foto:  Blickfänger GbR
Autor:

Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid

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