Es wird ernst:Bochum gegen Covid-19
Regeln zur Eindämmung der Pandemie: Stand 29.Oktober 2020

Foto:
Pixabay

Bochum

Montag  
2.November 2020.

News:
Maskenpflicht gilt täglich von 9-24 Uhr nicht nur in der City sondern auch in bestimmten Bereichen der Stadt von  9-20 Uhr.
Wo genau?
Bitte die Hinweisschilder beachten.
Weitere Info:
www.bochum.de/corona 
oder
waz.de/maskenpflicht 

Schulbetrieb:
Ab Jahrgangsstufe 5 gilt für Schüler im und auf dem Schulgebäude Maskenpflicht. 

Neu:
Bei Konzerten und Sportveranstaltungen heißt es auch am Sitzplatz Maske tragen. 

Private Feiern:
Maximal 5 Personen dürfen in der Öffentlichkeit zusammenkommen.
Nur, wenn sie aus maximal 2 Haushalten kommen oder in gerader Linie verwandt sind ,können es mehr sein.
Private Feiern ,,aus herausragenden Anlass" wie Taufen, runde Geburtstage oder Hochzeiten dürfen im öffentlichen Raum nicht mehr als 10 Gäste haben.
Teilnehmerliste erforderlich. 
Hygieneregeln müssen beachtet werden.

Veranstaltungen hier ist nur ein Fünftel der maximalen Zuschauer- Kapazität zugelassen höchstens 250 in Hallen und 500 draußen. 
Alle städtischen Turnhallen, Sport-und Bolzplätze sowie die städtischen Hallenbäder bleiben geschlossen. 

Sperrstunde:
Sperrstunde in der Gastronomie ist ab 23 Uhr und gilt bis 6 Uhr Morgens.
In der gleichen Zeit ist der Verkauf von Alkohol untersagt ,etwa an Tankstellen ,Kiosken und Discountern.

Quelle: Funke Medien 

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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