Rauchmelder auch in Nordrhein-Westfalen Pflicht
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtweg dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Die Übergangsfrist für Wohnungen, die bis zum 31. März errichtet oder genehmigt sind, läuft am 31. Dezember 2016 ab. Somit müssen ab dem 1. Januar 2017 in Nordrhein-Westfalen sämtliche Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig, diese Kosten können allerdings auf den Mieter umgelegt werden. Die Betriebsbereitschaft hat der unmittelbare Besitzer, also der Mieter, sicherzustellen.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
5 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.