Qualmen in Kneipen ist verboten - Nichtraucherschutzgesetz in Kraft
Das neue Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen ist in Kraft. Danach ist das Rauchen auch in Gaststätten, Spielhallen und Festzelten ausnahmslos verboten. Ausnahmen vom Rauchverbot, die vor dem 1. Mai möglich waren, wurden jetzt gestrichen.
Das neue Gesetz macht keine Unterscheidung hinsichtlich bestimmter Produktgruppen. Dem Rauchverbot unterliegen neben Zigaretten und Zigarren beispielsweise auch elektrische Zigaretten, Kräuterzigaretten und Wasserpfeifen.
Im Eingangsbereich der vorgenannten Betriebe ist deutlich sichtbar das bekannte Verbotszeichen "Rauchen verboten" anzubringen. Verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbots sowie für die Erfüllung der Hinweispflicht sind die Betreiberin/der Betreiber der Gaststätte sowie in Spielhallen die für die Leitung verantwortlichen Personen.
Um ordnungsbehördliches Handeln zu vermeiden, haben die genannten Verantwortlichen darauf zu achten, dass es außerhalb des Betriebes - auf genehmigten Freisitzen, auf dem Bürgersteig, auf dem Hof etc. - nicht zu Ruhestörungen durch Lärm der Gäste kommt.
Die bau- und gaststättenrechtlichen Vorschriften zur Betriebszeit von Freisitzen sind ungeachtet des NiSchG NRW einzuhalten. Bei festgestellten Verstößen gegen das NiSchG NRW können Bußgelder bis zu 2.500 Euro festgesetzt werden.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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