Draußen pinkeln wird teuer und teurer
Outdoorpinkeln

Genau in dem Moment, wo ich das Radio leiser stellte, wurde durchgegeben, dass in einigen Städten in NRW das Wildpinkeln teurer zu stehen kommt als pisher, sorry, bisher. Nun kann ich nicht genau wiedergeben, welche Städte das sind, wo man sich den Harn-Drang besser verkneifen sollte, bis man an die nächste öffentliche Toilette kommt.

Wie auch immer, Urinieren in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt. In ganz Deutschland nicht.

Wo Frauen sich erstmal ein Gebüsch suchen müssen, wenn sie mal dringend müssen, haben es Männer leichter sich zu erleichtern. Für´s Pinkeln im Steh´n muss Mann sich nur kurz umdreh´n und schon ist es gescheh´n.

Aber – so einfach wie das ausschaut, ist das nicht. Personen, die ihre Notdurft im Freien verrichten, egal ob hinterm Busch oder im Wald, begehen ein .. ein .. ja was denn? Ein Verbrechen? Nein, natürlich nicht. Eine Straftat muss ja nicht gleich mit einem Verbrechen gleichgestellt werden.
Das Wildpinkeln gilt in der Rechtssprache als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ – und für den, der sich beim Urinieren auf frischer Tat erwischen lässt, kann das teuer, richtig teuer werden.

Nun habe ich mal irgendwo gelesen, dass man für eine besonders schwere Tat sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt werden kann. Du lieber Himmel .. fragt man sich da nicht, was der Täter, die Täterin verrichtet oder angerichtet haben muss, um dafür ein Jahr sitzen beziehungsweise absitzen zu müssen?
Ehrlich gesagt .. ich will´s gar nicht wissen.

Autor:

Hildegard Grygierek aus Bochum

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