Corona-Virus - Covid 19
Nichts ist so alt, wie die Meldung von gestern!

Foto: Pixabay

Das NRW-Gesundheitsministerium hat seine gestern veröffentlichten Vorgaben zur Corona-Booster-Impfung nochmal überarbeitet. Die neue Regelung von einem Mindestabstand von vier Wochen zwischen Zweit- und Booster-Impfung soll nur in Einzelfällen gelten.

Eine Drittimpfung nach einem Abstand von gerade mal vier Wochen soll nur in Einzelfällen vorkommen. Der Abstand zwischen Zweitimpfung und Booster soll im Regelfall weiter mindestens fünf Monate sein. Nach vier Wochen können sich Bochumer*Innen boostern lassen, bei denen eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Das Gesundheitsministerium weist ausdrücklich nochmal darauf hin, dass der Abstand von vier Wochen keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze ist!

Am Montagabend (13.12.) hatte das NRW-Gesundheitsministerium per Erlass geregelt, dass eine Corona-Booster-Impfung auch schon vier Wochen nach der Zweitimpfung gegeben werden darf. Zunächst war die Rede von einer neuen Möglichkeit für alle Impfwilligen, das Gesundheitsministerium hatte sich aber von Anfang an ausdrücklich von einer Empfehlung distanziert.

Autor:

Rainer Bresslein aus Wattenscheid

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