Neues Pflegegesetz hilft nicht nur Senioren

Thekla Benker Werner vom FUD berät Familien mit behinderten Kindern auch zum Pflegestärkungsgesetz.
  • Thekla Benker Werner vom FUD berät Familien mit behinderten Kindern auch zum Pflegestärkungsgesetz.
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Wie behinderte Kinder und ihre Familien seit gut einem Jahr profitieren

Wenn vom Pflegestärkungsgesetz die Rede ist, geht es fast immer um Senioren, die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade und die Berücksichtigung von Demenz. Was kaum jemand weiß: Auch Menschen mit Behinderung und ihre Familien profitieren von den seit gut einem Jahr gültigen Regeln.

Meike H. aus Bochum hat vier Kinder. Ihr ältester Sohn Bruno ist zehn Jahre alt und hat eine geistige Behinderung. Von zuvor Pflegestufe 2 ist er inzwischen in Pflegegrad 4 eingestuft und erhält mehr Leistungen. „Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst war komplizierter als vorher“, sagt Meike H. Aber der Aufwand hat sich gelohnt. Denn statt die Minuten zu addieren, die Bruno normalerweise an Assistenz und Pflege benötigt, ist der Blick jetzt darauf gerichtet, in welchem Bereich er wie selbstständig ist. Es geht darum, was er alleine, was er mit Unterstützung und was er gar nicht tun kann. "Alltagskompetenz“ heißt das im Gesetz. Das beinhaltet auch, wie man sich eigenständig bewegt, ob man sich orientieren und zum Beispiel Personen erkennen kann.

„In der UN-Behindertenrechtskonvention geht es darum, dass Menschen mit Behinderung teilhaben können. teilhaben können. Von daher orientieren sich die Begutachtungen auch daran, wie viel selbständige Teilhabe möglich ist und wie viel Unterstützung dafür benötigt wird“, erklärt Thekla Benker-Werner, Leiterin der Familien Unterstützenden Dienstes (FUD) der Diakonie Ruhr.

Meike H. hat sich schon lange vor der Gesetzesänderung beim FUD beraten lassen und rechtzeitig alle Anträge gestellt. Die offizielle Infopost von der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse kam erst wenige Tage vor dem 1. Januar 2017 – und damit dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Was der vierfachen Mutter ebenfalls hilft, ist das inzwischen erhöhte Pflegegeld, das pflegende Angehörige bekommen. Bei Pflegegrad 2 sind es 316 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 sind es 545, bei Pflegegrad 4 sind es 728 und beim fünften Pflegegrad 901 Euro monatlich.

Außerdem zahlt die Kasse jetzt auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung des pflegenden Angehörigen, schon vorher gab es Beiträge in die Rentenkasse. Das ist wichtig für die Absicherung der Eltern – meist der Mütter – denn eine Vollzeitarbeitsstelle ist zusätzlich zur Pflege nicht auszufüllen.

„Viele Leute haben sich zu dem Gesetz Gedanken gemacht, und es ist auch eine Form der Wertschätzung für die pflegenden Angehörigen“, sagt Meike H. Warum sie aber nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten gehen kann, selbst wenn sie wollte, liegt im System begründet. Bei Förderschulen, wie Bruno eine besucht, gibt es nach Ende des Unterrichts keine Betreuung mehr. An die Pflegegrade sind allerdings mehrere Betreuungsbudgets geknüpft, mit denen Eltern Familien Unterstützende Dienste in Anspruch nehmen können, die sich kompetent um Kinder wie Bruno kümmern und ein besonderes Angebot ermöglichen. „Familienunterstützer“ heißen die Helfer beim FUD der Diakonie Ruhr. Er betreut und berät derzeit 137 Bochumer Familien.

„Es gibt nach wie vor einen hohen Bedarf an ehrenamtlichen Mitarbeitern, die Familien stundenweise unterstützen. Wir freuen uns über jede Anfrage“, sagt Thekla Benker-Werner. Eine Ausbildung in Pflege und Betreuung ist nicht erforderlich, da der FUD die Ehrenamtlichen schult. „Familienunterstützer“ kann jeder werden, der Freude an neuen Aufgaben und an der Zusammenarbeit mit anderen Menschen hat. „Wir freuen uns auch sehr über Anfragen von Menschen, die nicht mehr erwerbstätig sind“, betont Thekla Benker-Werner. Kontakt: 0234 / 583399, fud@diakonie-ruhr.de

Autor:

Felix Ehlert aus Bochum

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