Neue Coronaschutzverordnung
Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW
Ab Montag, 8. März, gilt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Ziel aller Maßnahmen ist es, das Ansteckungsrisiko zu minimieren, gleichzeitig sieht das Papier Lockerungen in einigen Bereichen vor. Die neue Verordnung gilt bis zum 28. März. Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist im Internet nachzulesen unter https://www.bochum.de/corona
Zu den wesentlichen Entscheidungen zählt, dass der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks und ähnlichen Einrichtungen mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit wieder zulässig ist. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern darf in geschlossenen Räumen eine Person pro zwanzig Quadratmeter der für Besucher geöffneten Fläche nicht übersteigen. Außerdem dürfen Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte wieder öffnen. Überall besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Dies gilt auch weiterhin für Arztpraxen, im Einzelhandel und in Bussen und Bahnen.
Darüber hinaus sind auch Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann wie Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen wieder zulässig. Wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt, dürfen diese Dienstleistungen oder Handwerkleistungen nur dann ausgeführt werden, wenn für die Kundinnen und Kunden ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorliegt und für das Personal, das diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, alle zwei Tage ein Schnell- oder Selbsttest durchgeführt wird. Im Einzelhandel und in Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene vierzig Quadratmeter der Verkaufsfläche NRW nicht übersteigen. Zutritt dürfen Kundinnen und Kunden nur nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit erhalten.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass ein Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen erlaubt sind, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.
Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, sind dazu angehalten, die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender, zusätzlicher Schutzmaßnahmen zu prüfen und sie können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen. Wenn die 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen sinkt und bei sinkender Tendenz unter dem Wert von 50 liegt, kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abgestimmt werden, inwieweit Reduzierungen der festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.
In Bezug auf den vom Bundesgesundheitsministerium beschlossenen Anspruch auf eine kostenlose Testung auf das Corona-Virus, wartet die Stadt Bochum auf konkrete Handlungsanweisungen vom Land NRW. „Es ist schon sehr ärgerlich, dass bei der Bevölkerung, die Erwartung geweckt wird, dass ab Montag jede Bürgerin und Bürger einen Schnelltest in Bochum bekommen kann. Dazu fehlen aber die von Bund und Land zu schaffenden Voraussetzung“ sagte Gesundheitsdezernentin Britta Anger.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Bochumerinnen und Bochumer sind dabei die Hausarztpraxen. Zeitgleich erweitert die Stadt Bochum das Corona-Testzentrum am Harpener Feld ab kommenden Dienstag, 9. März, um auch dort Testungen vornehmen zu können. Des weiteren sind Beauftragungen von privaten Testzentren geplant.
Die Bochumerinnen und Bochumer, die einen Termin im Impfzentrum haben, werden gebeten, pünktlich aber nicht wesentlich zu früh vor Ort zu erscheinen, um eine Menschenansammlung zu vermeiden.
Seit Beginn der Impfungen sind 24.837 Bochumerinnen und Bochumer geimpft worden. Insgesamt sind in Bochum (Stand 14 Uhr) seit März 10.767 (+37) Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 10.267 (+3) sind insgesamt genesen, 113 (+-0) an bzw. 57 (+1) mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 330 (-5) Personen infiziert. Die Zahl der Infektionen in den letzten sieben Tagen, gerechnet pro 100.000 Einwohner/innen, beträgt 47,9.
Quelle : Stadt Bochum
Autor:Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid |
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