Lohnsteuer auf Ferienjobs zurückholen

Viele Schüler und Studierende jobben in den Schul- bzw. Semesterferien, um ihr Einkommen aufzubessern oder um erste praktische Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln. Wenn sie bei länger andauernden oder höher bezahlten Ferienjobs „auf Lohnsteuerkarte“ gearbeitet haben, können sie zu viel bezahlte Steuern zurückbekommen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) hin.

In den meisten Fällen können Ferienjobber die Lohn- und ggf. Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag, die der Arbeitgeber zunächst einbehalten hat, nach Ablauf des Jahres vom Finanzamt zurückfordern. Bei der Lohnsteuerabrechnung durch den Arbeitgeber wird unterstellt, dass während des ganzen Jahres Arbeitslohn bezogen wird. Da Ferienarbeit aber nur einige Wochen im Jahr ausgeübt wird, sind die vom Arbeitslohn abzuziehenden und für das ganze Jahr geltenden Pausch- und Freibeträge meist höher als der erhaltene Arbeitslohn.

Dafür müssen die Betroffenen einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ausfüllen. Oft können sie dazu das Formular „Vereinfachte Einkommensteuererklärung“ für Arbeitnehmer verwenden. Die entsprechenden Vordrucke gibt es bei allen Finanzämtern. Die Steuererklärung kann auch am PC erstellt und dem Finanzamt auf elektronischem Wege übermittelt werden (sog. Elster-Verfahren).

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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