Stadt Bochum : Corona-Notbremse für Bochum
Land ordnet Corona-Notbremse für Bochum an - Impftermine für weitere Gruppen
Infektionsgeschehen und Beschränkungen:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Allgemeinverfügung vom heutigen Tage (16 Uhr) festgelegt, dass die Corona-Notbremse der aktuellen Corona-Schutzverordnung mit Wirkung von Montag, 29. März, für die Stadt Bochum gilt.
Jedoch sieht die aktuelle Coronaschutzverordnung hierzu eine Alternative vor, wenn Städte über ausreichend Testzentren verfügen – was in Bochum der Fall ist. Daher wird die Stadt die Regelung mit dem NRW-Gesundheitsministerium abstimmen, dass anstelle der völligen Schließung des Einzelhandels, der Kultureinrichtungen und Sportstätten die Nutzung dieser Einrichtungen mit einem tagesaktuellen, negativen Schnell- oder Selbsttest weiterhin eingeschränkt möglich sein wird. Das bedeutet beispielsweise: Aus „click & meet“ wird „test, click & meet“.
Darüber hinaus sind weitere Beschränkungen geplant:
Die Stadt Bochum hatte sich bereits vor einigen Tagen an das Land NRW gewandt, um abzustimmen, welche Maßnahmen zusätzlich getroffen werden können. Sebastian Kopietz, Leiter des Krisenstabs: „Uns ist bewusst, dass solche Maßnahmen mit weiteren Einschränkungen verbunden sind. In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen ist aber kurzfristiges Handeln zum gesundheitlichen Schutz der Bochumerinnen und Bochumer erforderlich.“
Im Einzelnen wird die Stadt Bochum folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen umsetzen und hat dem Gesundheitsministerium eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Zustimmung übersandt:
Die Maskenpflicht wird auf stark frequentierte Park- und Grünanlagen ausgeweitet. Dies sind der Südpark in Wattenscheid, der Hammer Park und der Ümminger See. Bezüglich des Kemnader Sees ist nur ein einheitliches Vorgehen mit den Nachbarkommunen sinnvoll. Entsprechende Abstimmungen mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis laufen.
Die Stadt appelliert dringend an die Eltern, die Angebote der Kindertagesbetreuung nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet.
Darüberhinaus werden die Kontaktbeschränkungen verschärft: Im öffentlichen Raum dürfen sich Personen eines Hausstands nur mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand treffen, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann.
Leider keine positive Rückmeldung hat die Stadt vom Land zum Aussetzen des Präsenzunterrichts für Nicht-Abschlussklassen an den Schulen bekommen. Hier hat das Ministerium entschieden, dem Bochumer Vorschlag derzeit nicht zu folgen.
Impfungen:
Impfungen gegen das Corona-Virus stehen nun weiteren Bevölkerungsgruppen zur Verfügung.
So können nun auch Menschen mit hohem oder sehr hohem Risiko für Corona aufgrund von Vorerkrankungen und entsprechendem Attest einen Termin zur Impfung im Impfzentrum für die Zeit bis zum 5. April beantragen. Ab dem 6. April übernehmen die niedergelassenen Ärzte die Impfungen dieser Gruppe; ein vorheriges Attest ist dann nicht mehr erforderlich. Klar ist, dass bis zum 5. April nicht allen Menschen mit Vorerkrankungen in Bochum ein Impfangebot gemacht werden kann. Termine für diese kurze Zeit bis 5. April können am schnellsten direkt über der die Hotline 910-5555 vorbereitet werden. Hier erfahren die Anrufenden den weiteren Ablauf.
Über 70-Jährige – zunächst der Geburtsjahrgang 1941 – werden ab der kommenden Woche angeschrieben und auf die Möglichkeit für einen Impftermin hingewiesen. Die Terminvergabe erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 oder online unter www.116117.de.
Personen, die in die Pflegegruppen 4 oder 5 fallen sowie Menschen über 80 Jahre, die bettlägerig sind, können sich für eine Impfung in der eigenen Wohnung melden. Bis zu zwei Kontaktpersonen können hierbei mitgeimpft werden. Die Anmeldungen können schriftlich an die Stadt Bochum, Impfzentrum, Am Stadionring 20, 44791 Bochum geschickt werden. Hierfür wird ein Nachweis des Pflegegrades und die Angabe der Kontaktpersonen benötigt. Nachfragen können an die Hotline 910-5555 oder an impfzentrum@bochum.de gerichtet werden. Nach erfolgreicher Anmeldung werden die Personen durch Ärzte in mobilen Teams aufgesucht und gemeinsam mit den benannten Kontaktpersonen geimpft.
Über 80-Jährige wenden sich wegen eines Impftermins ebenfalls weiterhin an die Kassenärztliche Vereinigung unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117.
Quelle : Stadt Bochum
Autor:Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid |
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