Kindeswohlgefährdung erkennen und einschätzen
Seit dem 1. Januar 2012 gilt das neue Kinderschutzgesetz. Hierdurch
wird der Auftrag für den Kinderschutz für das Jugendamt verbindlicher
festgeschrieben.
Besonders wird auch die Verpflichtung formuliert, auf jede Meldung einzugehen. Nahzu täglich gibt es Nachrichten über Fälle von Kindesmisshandlungen oder Kindeswohlgefährdungen. Viele Menschen wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen, wenn sie plötzlich in ihrer unmittelbaren Umgebung mit dem Thema konfrontiert werden.
Die Volkshochschule gibt in Kooperation mit dem Jugendamt am Montag, 18.
Februar, von 18 bis 20 Uhr Hinweise zum sicheren Erkennen und Einschätzen von Kindeswohlgefährdung oder der Gefährdung Jugendlicher. Die Veranstaltung findet in der Musikschule, Westring 32, Raum 32, statt. Anmeldungen nimmt die Volkshochschule unter der Telefonnummer 02 34 / 910 – 15 55 entgegen.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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