hsg-Gleichstellungsbeauftragte richten Stipendienprogramm ein

Ab dem Wintersemester 2017/2018 steht den studierenden Frauen samt Promovendinnen der Hochschule für Gesundheit (hsg) die Möglichkeit offen, sich für ein Stipendium bei der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule zu bewerben.

Konkret werden zwei Studentinnen ein Jahr lang mit 300 Euro monatlich gefördert, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Kinder im Alter bis zu 12 Jahren betreuen beziehungsweise schwanger an der hsg in Bochum studieren. Außerdem werden zwei Mitarbeiterinnen der Hochschule gefördert, welche sich in einem Promotionsverfahren befinden und Kinder im Alter bis zu 12 Jahren haben oder schwanger sind. In beiden Stipendien erhöht sich die Altersgrenze der Kinder auf 16 Jahre, wenn diese Entwicklungseinschränkungen oder Förderbedarf aufweisen. Den studierenden Frauen und Promovendinnen soll durch das Stipendium ein konzentriertes und erfolgreiches Studium oder Promotionsstudium erleichtert werden.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit diesem neuen Programm einen Beitrag leisten können, um die Vereinbarung wissenschaftlicher Ausbildung mit gleichzeitigen Erziehungsaufgaben zu fördern“, sagte Prof. Dr. Nina Gawehn, zentrale Gleichstellungsbeauftragte der hsg. Auch wenn sich die Hochschule für Gesundheit im Hinblick auf die Anzahl weiblicher Studierender und Wissenschaftlerinnen in der Spitzengruppe des Landes Nordrhein-Westfalen befindet, zeichnet sich doch nach Aussage der hsg-Gleichstellungsbeauftragten auch an der hsg inzwischen die Entwicklung eines Gender Gaps ab. Ein Gender Gap oder die Geschlechterkluft bezeichnet einen beobachtbaren Unterschied zwischen den Geschlechtern. „Trotz fast 90 Prozent weiblicher Studierender zeigt sich dies an unserer Hochschule in der Tatsache, dass die Professuren annähernd paritätisch, also zahlenmäßig gleich, verteilt sind. Die Studiengänge der hsg qualifizieren für Berufe, die traditionell eher dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden. Wir wollen die Frauen in diesen Studiengängen und Berufen ermutigen, Karriere- und Führungsansprüche für sich wahrzunehmen“, so Gawehn.

Prof. Dr. Christiane Falge, die als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte die gleichstellungsrelevanten Anliegen der Wissenschaftler*innen auf dezentraler Ebene der Hochschule vertritt, kommentiert das Programm zur Frauen-Förderung mit dem Hinweis: „Es geht keinesfalls darum, Männer zu diskriminieren, sondern lediglich darum dem so nicht hinnehmbaren Gender Gap etwas entgegen zu setzen.“

Neben den beiden Stipendien wird künftig auch zweimal jährlich eine hervorragende Abschlussarbeit prämiert, in welcher sich ein*e Studierende*r der hsg mit einem Thema mit inhaltlichem Bezug zum Diversity-Merkmal ‚Gender‘ befasst hat. Zu den Merkmalen der Diversität, also der Vielfalt, zählen neben dem Geschlecht (Gender) auch die Bereiche Alter, Kultur (ethnische Zugehörigkeit), sexuelle Orientierung, physische Fähigkeiten/Behinderung und Religion (Weltanschauung). „Hierdurch wollen wir im Sinne des Gender Mainstreaming und in Einklang mit dem Leitbild der Hochschule für Gesundheit das Bewusstsein für Diversität stärken“, so Gawehn.

Mehr Informationen zu den Stipendien sind auf der hsg-Homepage zu finden.

Fragen beantworten: Prof. Dr. Nina Gawehn, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Nina.Gawehn(at)hs-gesundheit.de; Esther Mara Junker, Referentin für Akademische Angelegenheiten, Esther-Mara.Junker(at)hs-gesundheit.de. Die Bewerbung senden Interessierte bitte an: Hochschule für Gesundheit, Esther Mara Junker, Gesundheitscampus 6-8, 44801 Bochum.

Bewerbungsfristen: Studienstipendium: 01.10.-31.10.2017; Promotionsstipendium: 01.10.-31.10.2017; Prämierung der Abschlussarbeit: 01.11. und 01.04. eines Jahres.

Autor:

Christiane Krüger aus Bochum

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