Verbraucherzentrale gibt Tipps
Glasfaserausbau in Bochum

v.l.n.r.: Guido Gallenkamp (Breitbandbeauftragter Stadt Bochum), Andrea Thume (Leiterin Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Bochum), Thiemo Schmidt (Berater Verbraucherzentrale NRW) | Foto: Verbraucherzentrale NRW
  • v.l.n.r.: Guido Gallenkamp (Breitbandbeauftragter Stadt Bochum), Andrea Thume (Leiterin Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Bochum), Thiemo Schmidt (Berater Verbraucherzentrale NRW)
  • Foto: Verbraucherzentrale NRW
  • hochgeladen von Verbraucherzentrale NRW Bochum

Deutschland hinkt beim Breitbandausbau hinterher. In NRW verfügen bislang nur rund 30 Prozent der Haushalte über einen Glasfaseranschluss. Das ändert sich gerade, da aktuell verstärkt in vielen Städten und Gemeinden ausgebaut wird. Wie es um den Breitbandausbau in vor Ort steht, hat die Beratungsstelle Bochum der Verbraucherzentrale NRW untersucht.

„In Bochum konnten wir bei unserer Erhebung ein Ausbauunternehmen identifizieren. Wer jeweils in der eigenen Straße ausbaut, darüber können sich Verbraucher:innen zum Beispiel beim Kompetenzzentrum Gigabit.NRW oder beim zuständigen Breitbandbeauftragten Guido Gallenkamp informieren.
Der Anbieter gab an, dass ihre Leitungen grundsätzlich für Open Access zur Verfügung stehen. Beschwerden zum Thema Glasfaser (z.B. Haustürgeschäfte) erreichen uns in Wellen“, erläutert Andrea Thume, Leiterin der Beratungsstelle Bochum. Sie gibt Tipps, worauf Verbraucher:innen beim Glasfaseranschluss achten sollten.

• Ist ein Glasfaseranschluss überhaupt sinnvoll?
Viele Verbraucher:innen fragen sich, warum sie überhaupt einen Glasfaseranschluss ins Haus legen lassen sollten. Fakt ist, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre stetig gewachsen ist. Während vor 20 Jahren noch 1 bis 2 MBit pro Sekunde vollkommen ausreichten, um E-Mails zu schreiben oder etwas zu recherchieren, benötigen heutige Anwendungen, wie zum Beispiel Streaming-Dienste oder Social-Media-Plattformen, eine deutlich höhere Bandbreite. Und dieser Trend setzt sich fort. Zukunftssicher sind daher nur Glasfaseranschlüsse. Wer die Möglichkeit hat, sich einen Anschluss kostengünstig ins Haus legen zu lassen, sollte dies tun. Ein späterer Entschluss führt oft zu höheren Kosten. Verbraucher:innen sollten sich daher genau über die unterschiedlichen Kostenmodelle informieren.

• Was ist ein „echter“ Glasfaseranschluss?
Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Vertriebsmitarbeiter:innen von Kabelnetzunternehmen immer wieder, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen. Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser-Technologie“ oder auch „Gigabit-Anschluss“. Ein echter Glasfaseranschluss geht bis in die Wohnung und trägt den Namen „Fiber to the home“ („FTTH“, deutsch: „Glasfaser nach Hause“). Andere Angebote wie „Fiber to the curb“ („FTTC“, „bis an den Bordstein) oder „Fiber to the building“ („FTTB“, „bis in den Keller eines Gebäudes“) greifen auf den letzten Metern weiterhin auf Kupferkabel zurück, was die schnelle Glasfaser-Geschwindigkeit ausbremst.

• Was ist eine Ausbauquote?
Anbieter bauen sehr häufig nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte in einer Straße oder einem Wohnviertel entsprechende Verträge vor Beginn des Ausbaus abschließt. Wird die Quote nicht erreicht, so werden die Verträge meist storniert. Vor Vertragsschluss sollten Interessierte prüfen, wann die Mindestvertragslaufzeit beginnt, was passiert, wenn nicht ausgebaut wird oder der Beginn sich verzögert. Wird der Vertrag automatisch storniert? Oder nur für einen eventuell späteren Ausbau „auf Eis“ gelegt"? In diesem Fall sollte geprüft werden, ob man vom Vertrag zurücktreten kann, wenn endgültig klar ist, dass durch das Unternehmen ein Glasfaserausbau nicht oder zu einem verspäteten Zeitpunkt stattfinden wird.

• Welcher Tarif ist für mich sinnvoll?
Anbieter werben meist mit hohen Bandbreiten im Download und
Upload. Je nach den persönlichen Nutzungsgewohnheiten, kann der individuelle Bedarf stark variieren. Wer sich nicht sicher ist, welche Leistung benötigt wird, sollte beim Vertragsschluss im Zweifelsfall eher auf eine etwas niedrigere Bandbreite zurückgreifen. Wenn diese letztlich nicht ausreicht, lässt sich bei fast allen Anbietern eine Höherstufung (Upgrade) vornehmen – auch während der Vertragslaufzeit. Wer hingegen zu Beginn einen „überdimensionierten“ Tarif wählt, bekommt ein „Downgrade“ auf niedrigere Bandbreiten meist erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Vorsicht ist bei vermeintlichen Einheitspreisen für alle Bandbreiten geboten: Erst im Kleingedruckten wird klar, dass sich der Preis nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten deutlich erhöht.

• Aufdringliche Haustürvertreter:innen
Verbraucher:innen berichten immer wieder von aufdringlichen Vertreter:innen, die sie an der Haustüre zu einem Vertragsschluss drängen wollen. Mitunter werden den Verbraucher:innen sogar glatte Lügen aufgetischt, zum Beispiel, dass das Internet ansonsten bald nicht mehr funktioniere, wenn man keinen neuen Vertrag schließe. Derartige Mitteilungen gibt einzig der aktuelle Anbieter in schriftlicher Form aus, aber keinesfalls an der Haustür. Wir empfehlen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Besser ist es, sich ein Angebot nach dem Gespräch schriftlich zuschicken zu lassen, um in Ruhe Vertragsbedingungen und Preise zu vergleichen.

• Kann ich meinen Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen?
Wurde der Vertrag an der Haustür, am Telefon oder im Internet geschlossen, haben Verbraucher:innen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen zum Beispiel vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz. Wurde der Vertrag hingegen im Ladengeschäft des Anbieters geschlossen, kann er nicht widerrufen werden. Ob eine Kündigung vor Beginn des Ausbaus möglich ist, hängt von den entsprechenden Kündigungsklauseln ab.

• Forderung an die Politik
„Wir setzen uns beim Gesetzgeber hier für eine Einwilligungslösung ein, die bereits im Vorfeld vor ungewollten Vertreter:innen an der Haustür schützt. Voraussetzung für einen Besuch an der Tür wäre dabei eine vorherige Zustimmung oder der ausdrückliche Wunsch danach. Alternativ sollte die Widerrufsfrist auf 30 Tage verlängert werden, da Verbraucher:innen manchmal erst später bemerken, dass ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde, und die Widerrufsfrist dann bereits abgelaufen ist.“, berichtet Andrea Thume.

Weiterführende Infos und Links:

• Weitere Informationen zum Thema unter
www.verbraucherzentrale.nrw/glasfaseranschluss
• Kompetenzzentrum Gigabit.NRW:
www.gigabit.nrw.de

Autor:

Verbraucherzentrale NRW Bochum aus Bochum

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.