Stadt Bochum
Erfolgreicher Start für den Bochum-Pass

Foto: Stadt Bochum

Ende Juni 2023 hat die Stadt Bochum rund 58.000 anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern den Bochum-Pass zugeschickt. Viele kulturelle, soziale und Freizeit-Angebote im Stadtgebiet können mit dem Pass vergünstigt in Anspruch genommen werden. Und der Start war sehr erfolgreich: Die Wasserwelten, der Tierpark und das Planetarium zusammen haben in den ersten 14 Tagen nach Start des Angebots 6.700 Bürgerinnen und Bürger begrüßt.

Von Juli bis Dezember ist der Eintritt in die Schwimmbäder der Wasserwelten, den Tierpark und das Planetarium kostenlos. Ermöglicht wird dies durch den „Stärkungspakt NRW –Gemeinsam gegen Armut“. Anspruch auf diese Leistungen durch die Stadt Bochum haben alle Bürgerinnen und Bürger, die derzeit Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sonstige Leistungsarten können keine Berücksichtigung finden.

Der Stärkungspakt NRW macht ein weiteres Angebot für Bochum-Pass-Inhaberinnen und Inhaber möglich: den Austausch von Kühlgeräten älteren Baujahrs beziehungsweise mit sehr hohem Energieverbrauch. Kühlgeräte sind permanent in Betrieb und der Stromverbrauch nimmt im Laufe der Jahre zu. Kühlgeräte, die älter als zehn Jahre sind, Einsparungen von 200 kWh pro Jahr oder mindestens 50 Prozent Einsparungen ermöglichen, sollen ausgetauscht werden können. Geprüft wird der Verbrauch beim Stromsparcheck durch die Caritas. Termine können direkt über die Caritas (strom@caritas-bochum.de oder 0234 30 70 573) vereinbart werden. Wenn das Kühlgerät ausgetauscht werden kann, erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Gutschein von der Caritas, der bei teilnehmenden Händlern in Bochum eingelöst werden kann. Die Abrechnung erfolgt zwischen den Händlern und der Stadt Bochum, so dass niemand in Vorkasse gehen muss.

Da es aktuell nicht möglich ist, den Bochum-Pass mit dem Leistungsbescheid zu versenden, kommt es zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen Leistungsanspruch und Zustellung des Bochum-Passes. In diesen Fällen gilt der Leistungsbescheid ebenfalls als Nachweis und berechtigt zum kostenfreien Eintritt bei den genannten Institutionen.

Ist der Pass verloren gegangen, können sich Beziehende von Bürgergeld über jobcenter-bochum@jobcenter-ge.de an das Jobcenter Bochum zwecks Ersatz wenden. Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe-Leistungen (SGB XII), Grundsicherung im Alter (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld wenden sich bitte zwecks Ersatzbeschaffung an bochumpass@bochum.de. Dieser wird binnen 14 Tagen automatisch versendet.

Autor:

Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid

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