Vererben und Verschenken - leicht?
Eindrücke aus einem Vortrag (RA und Notar)
Erben und Vererben - komplexes
Thema
Im Gemeinderaum der Katholischen Kirche St. Johannes (Wiemelhausen) fand ein interessanter Vortrag von Dr. Pierre Plottek – Fachanwalt für Erbrecht und auch Notar – statt. 50 Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren anwesend.
Ich sage es aber gleich am Anfang, dass dieses Thema sehr komplex ist und wenn eine Person fachliche Beratung benötigt, bitte auf jeden Fall einen Fachanwalt/Notar konsultieren, um gravierende Fehler zu vermeiden. Ich gebe hier nur meinen Eindruck wieder – und das wäre einer meiner Lehren aus diesem Vortrag!
Erbfolge - Abkömmlinge - Erbstreit
Einzelne Aspekte wie die Erbfolge sind zu beachten, Versorgung (Partner, Abkömmlinge, nahestehende Personen) sind ebenso wichtig, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Beim Thema Vererben ist zu beachten:
- die gerichtliche Erbfolge, ohne Testament oder Ehevertrag
- Ehegatte
- Verwandte
- Sonstige, wie z.B. der Staat
Gewillkürte Erbfolge:
- Testament, öffentlich (notariell)
- eigenhändig
- gemeinsames Testament (Ehegatten), notariell
- Erbvertrag (notariell)
Zu dem gemeinsamen Testament (Ehegatten):
- Verfügung von Todes wegen
Vorteile:
- unstrittige Erbfolge
- Vermeidung unliebsamer Erben
- Zuwendung an beliebige Personen
- Vermeidung zerstrittener Erbengemeinschaften
- Zuwendung bestätigter Gegenstände (Vermächtnis)
- Zuwendung für wohltätige Zwecke
= positiver Effekt – Einsparung von Steuern und Kosten
Gemeinschaftliches Testament:
- Eheleute oder Lebenspartner
- Pflichtteilsrecht
Verwandtenerbrecht:
1. Ordnung
- Kinder
- Enkel
- Urenkel usw.
2. Ordnung
Eltern
Geschwister
Nichte / Neffe
3. Ordnung
- Großeltern
- Onkel / Tante
- Cousin / Cousine
Die vorherige Person 1. Ordnung schließt die anderen Personen der 2. Ordnung oder der 3. Ordnung beim Erben aus!
Ehegattenerbrecht – ohne Zugewinnausgleich
Eigenhändiges Testament
- MUSS, der Text muss eigenhändig geschrieben sein
- MUSS, mit der Unterschrift unterschrieben sein
- fehlt etwas, ist das Testament unwirksam
- SOLL, Angabe von Ort und Zeit (Datum)
- SOLL, Unterschrift Vor- und Nachname
- Empfohlen, Überschrift Testament oder Letzter Wille
- wenn ungenau, gibt es Streit über Unwirksamkeit
Erben und Vermachen (Streitträchtigkeit)
- Vermeidung Echtheit der Unterschrift
- Anzweifeln der Testierfähigkeit (Alkohol oder Demenz)
- Angabe unnötiger Gründe (gut gepflegt, etc.)
- sonst droht Testamentsanfechtung
Testament:
- Wird es beim Tod gefunden?
- Hinterlegen beim Amtsgericht, Nachlassgericht, kostet 75 Euro
Notarielles Testament:
Vorteile:
- Notar ermittelt den Willen und formuliert diesen
- der Notar berät und belehrt
- so gibt es keinen Streit der Erben über die Auslegung des Textes und auch keine Zweifel an der Echtheit
- Kosten für Erbschein fallen weg
- Z. B. Erbe 250.000 Euro, Kosten 535 Euro, für Notar mit Umsatzsteuer und den Umlagen
Verschenken
Pflichtteilsberechtigt:
- Kinder und Abkömmlinge
- Ehegatten
- Eltern ohne Kinder
- Oder wenn Personen von der Erbfolge ausgeschlossen werden
Rechtsnotar
- Geldanspruch, Wert des Nachlasses x Pflichtteilsquote
Bei Schenkungen gibt es eine 10-Jahresfrist einzuhalten.
Autor:Lutz Gollnick aus Bochum |
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