BOCHUM + WATTENSCHEID: Fallzahlen Bochum vom 11.06. 2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist in Bochum auf 17,0 ( - 2,4 ) gesunken

Foto: Stadt Bochum

Datenlage des Gesundheitsamtes Bochum
Corona-Pandemie (  letzte Aktualisierung: 12. Juni 2021  )

Bestätigte Fälle in Bochum
16.054 +12
davon genesen
15.638 +28
davon verstorben an Covid 19
163 +0
davon verstorben mit Covid 19
76 +0
Aktuell Infizierte in Bochum
177 -16
davon in stationärer Behandlung
23 -1
davon intensivmedizinisch
10 +1
mit Beatmung
7 +/-0
Durchgeführte Corona-Schutzimpfungen
286.431 +4.803

1. Impfung           183.740 +1.311

2. Impfung            102.691 +3.492

Für die Stadt Bochum gilt zurzeit die Inzidenzstufe 2 (zwischen 35 und 50)

Gesundheitsamt Bochum

Die Inzidenzzahl in Bochum sinkt weiter. Am Mittwoch, 9. Juni, lag die Inzidenz seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 50. Das Land NRW hat die formale Feststellung getroffen und eine Allgemeinverfügung erlassen. Deshalb treten ab heute, 11. Juni, zahlreiche Lockerungen in Kraft.

So können Kulturveranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Freien sowie im Innenbereich mit einem Negativnachweis und festen Sitzplätzen wieder stattfinden. Museen können ohne vorherige Terminvergabe besucht werden.

Im Bereich Sport ist Kontaktsport im Freien mit bis zu 25 Personen und Negativnachweis wieder erlaubt, im Innenbereich mit maximal zwölf Personen und einem negativen Test. Kontaktfreier Sport in Innenanlagen (z.B. in Fitnessstudios) ist ebenfalls mit einem Negativnachweis und Mindestabstand wieder möglich. Draußen kann kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung stattfinden. Außerdem können Schwimm- und Spaßbäder mit einem negativen Testnachweis wieder besucht werden. Hier besteht allerdings eine Personenbegrenzung. Sportveranstaltungen im Freien können mit bis zu 1000 Zuschauerinnen und Zuschauern ohne negativen Testnachweis stattfinden. Im Innenbereich können 500 Personen mit Negativnachweis und festen Sitzplätzen teilnehmen.

Auch für die Gastronomie gibt es weitere Lockerungen. So ist für die Außengastronomie kein Negativnachweis mehr nötig. Die Innengastronomie hingegen darf mit negativen Testnachweis und festen Sitzplätzen wieder öffnen.

Für private Veranstaltungen – mit Ausnahme von Partys und vergleichbaren Feiern – gilt eine Obergrenze von bis zu 100 Gästen im Freien sowie 50 Gästen im Innenbereich, ebenfalls jeweils mit Negativnachweis.

Wichtig ist: Bei der Personenbegrenzung werden Genesene und vollständig Geimpfte nicht miteinberechnet. Vollständig geimpft sind Personen 14 Tage nach der zweiten Impfung bzw. nach der einmaligen Impfung von Johnson & Johnson. Für Genesene ist die Voraussetzung, dass die Erkrankung mindestens 28 Tage, höchstens sechs Monate zurückliegt.

Sofern der Inzidenzwert weiterhin stetig sinkt und unter 35 bleibt, könnten ab Montag, 14. Juni, bereits weitere Lockerungen für Bochum gelten.

Quelle: Stadt Bochum

Autor:

Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid

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