Corona-Regeln des Landes
Das tut weh: Hohe Bußgelder in der Pandemie
Feiern mit Einschränkungen:
Die neuen Covid-19 Regeln des Landes werden nun umgesetzt.
Falsche Angaben in der Gästeliste in Lokalitäten bedeutet von nun an das bis zu 250 Euro Strafe drohen können.
Feiern außer Haus ist nicht mehr so einfach.
Werden mindestens 50 Teilnehmer erwartet, so muss 3 Werktage vorher eine Meldung beim Ordnungsamt erfolgen .
Die verantwortliche Person muss benannt werden, eine Gästeliste muss geführt werden.
Natürlich muss die Gästeliste während der Feier stets aktualisiert werden.
(Gäste kommen und Gehen)
Eine Genehmigung des Ordnungsamtes wird nicht erteilt, sondern man möchte lediglich nachvollziehen oder kontrollieren, ob Corona-Schutzbestimmungen eingehalten werden.
Unverändert:
Die 150 Personenbegrenzung einer solchen Feier.
Für private Feiern gibt es Obergrenzen :
Ab einer 7-Tages -Inzidenz von 35 ist Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit 50 Teilnehmern gestattet .
Bei einer Inzidenz von 50 heißt es 25 Personen .
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Bei ausreichenden Infektionsschutz /Hygiene-Konzept können solche zugelassen werden.
Es wird teuer:
Für den Fall ,das eine Feier außerhalb des privaten Bereichs ,bei denen mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde heißt es
500 Euro
Bußgeld....
Das tut weh....
Die neuen Verordnungen gelten vom 1. bis 31. Oktober 2020.
Autor:Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum |
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