Land Nordrhein-Westfalen
Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
Bis zunächst 07. März 2021 werden die geltenden Corona-Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen fortgeschrieben.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter https://www.land.nrw/corona
Ab 22. Februar 2021 gelten darüber hinaus folgende Regelungen:
Freizeitsport im Freien
Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
Friseurdienstleistungen, Fußpflege
Ab dem 1. März dürfen Friseur- und Fußpflegedienstleistungen unter Beachtung von Hygieneauflagen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden.
Handlungsempfehlung
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie die Kontakte auf ein Minimum. Befolgen Sie die AHA-Regeln: Halten Sie Abstand. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
Benutzen Sie die Corona-Warn-App. Lüften Sie regelmäßig.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter https://www.land.nrw/corona
Autor:Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid |
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