Mindestbußgeld in der Gastronomie
Corona : Falsche Angaben zur Person kosten von nun an
Falsche Angaben zur Person das kostet von nun an.
Ein Mindestbußgeld von 50 -250 Euro so beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur.
Offen bleibt zunächst, wie die Bußgeldreglung angewendet wird.
Ich frage mich wie wir überhaupt feststellen wann ein falscher Eintrag getätigt wurde.
Im Ernstfall schon...
Aber wie erfolgt denn die Bestrafung des Bürgers wenn er ein Pseudonym gewählt hat?
Ein fingierter Name der was ?
Zur Verschleierung der Identität dient ?
Wie ermitteln wir diese Spaßvögel ?
Spannend:
Hat jemand eine Idee wie das läuft ?
Autor:Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum |
16 Kommentare
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