Burn-out-Debatte Teil 4: DGPPN zur Prävention, Therapie und Rehabilitation von Burn-out-Beschwerden

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Die seit mehreren Monaten in der Öffentlichkeit intensiv geführte Burn-out Diskussion hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) als größter medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaft für psychische Erkrankungen zur Versachlichung der Diskussion am 07.03.12 zur Herausgabe eines Positionspapiers veranlasst.

Nach Vorbringen von Kritikpunkten, die zu einer Fehlentwicklung führen (http://www.lokalkompass.de/bochum/ratgeber/burn-out-debatte-gesellschaft-fuer-psychiatrie-reagiert-mit-positionspapier-teil-1-kritikpunkte-der-dgppn-d156186.html),
der Vorstellung einer Systematik zur Klassifikation der Beschwerden (http://www.lokalkompass.de/bochum/ratgeber/burn-out-debatte-teil-2-konzept-der-dgppn-zur-klassifikation-d156187.html) und der Erläuterung ihrer Entstehung (http://www.lokalkompass.de/bochum/ratgeber/burn-out-debatte-teil-3-dgppn-zur-entstehung-von-burn-out-beschwerden-d156188.html) nimmt die Gesellschaft in ihrem Papier abschließend Stellung zur Vorbeugung und Behandlung der Beschwerden:

1. Prävention von Burn-out-Beschwerden

Entsprechend der von der DGPPN vorgestellten vierstufigen Kategorisierung von Burn-out-Beschwerden sieht die Gesellschaft ein vierstufiges Maßnahmenkonzept vor. Dabei steht die Prävention von Burn-out als Folge der Arbeitsüberforderung an erster Stelle.

1.1 Während in den meisten EU-Staaten gesetzliche Regelungen zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem psychischem Stress eingeführt und die psychische Belastung den medizinischen Risiken von Lärm, Licht, Vibration und Toxinen gleichgestellt worden sei, seien entsprechende Arbeitsschutzgesetze in Deutschland trotz der seit mehreren Jahren in der EU bestehenden Sozialpartner-Vereinbarung zu psychosozialem Stress am Arbeitsplatz bisher nicht erlassen worden.
Psychosozialen Gesundheitsrisiken sei nach Ansicht der DGPPN wegen der ständigen Veränderungsprozesse in der Arbeitswelt jedoch ein deutlich höherer Stellenwert beizumessen.

1.2 Die individuelle Ressourcenstärkung zum Zweck höherer Belastbarkeit und wirksamerer Möglichkeiten der Stressbewältigung sind neben einer Veränderung der Arbeitsbedingungen die zweite Möglichkeit der Prävention.

Neben einem speziellen Achtsamkeits-Training und der Erholung durch Sport und Entspannung gebe es jedoch bislang wenige Strategien, deren Wirksamkeit ausreichend belegt sei. Reduzierung zu hoher Anforderungen an sich selbst sei ein wichtiges Thema von Individualberatungen. Jeder einzelne könne aktiv Stressoren und übermäßigen Belastungen entgegenwirken.

Bei reinen Burn-out-Beschwerden ohne gleichzeitige Hintergrunderkrankung besteht kein Anspruch auf eine ambulante oder stationäre Psychotherapie. Ärzte und Psychotherapeuten könnten nach diagnostischer Abklärung jedoch auf Präventionsangebote von Betrieben oder Krankenkassen hinweisen. Prävention sei primär Aufgabe der Sozialpartner, Politiker, Krankenkassen und Betriebsärzte, nicht des medizinischen Versorgungssystems.

2. Therapie und Rehabilitation

Patienten haben dann Anspruch auf eine vergütete, an offiziellen Leitlinien orientierte Therapie, wenn eine psychische oder somatische Erkrankung in zeitlichem Zusammenhang mit einer Arbeitsüberlastung auftritt.

Diese Leitlinien-Orientierung sei deshalb wichtig, da angesichts des inflationären Gebrauchs des Begriffs Burn-out viele Kliniken den Eindruck erweckten, psychische Störungen durch Arbeitsstress mit Wellness-Angeboten beheben zu können.
Hier bestehe die Gefahr, den Patienten mit der Folge unzulänglicher und erfolgloser Behandlungen die evidenzbasierten störungsspezifischen Behandlungsmethoden vorzuenthalten.

Wichtig sei das parallele Einbeziehen der Arbeitsüberlastung in die störungsspezifische Therapie, die Behandlung der Symptome sei sonst nicht nachhaltig erfolgreich. Diese potentielle Krankheitsursache werde in der Depressionsbehandlung bislang nur unzureichend berücksichtigt.

Sinn einer Behandlung müsse sein, auf einen Arbeitsplatz hinzuwirken, der das Risiko einer Wiedererkrankung minimiert. Sinnvoll sei die Einbindung von Arbeitsstellen und Betriebsärzten.
Das Ziel dürfe nicht darin liegen, auf eine vorübergehende Anpassungsfähigkeit des Patienten an inakzeptable, nicht zu bewältigende Arbeitsbedingungen hinzuarbeiten.

Anm.: Dieser Beitrag stellt eine möglichst allgemeinverständliche Zusammenfassung dar. Die vollständige Fassung des Positionspapiers kann unter http://www.dgppn.de unter der Rubrik "Publikationen / Stellungnahmen" heruntergeladen werden.

Autor:

Sabine Schemmann aus Bochum

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