Schwimmen im Kanal
Brückenspringen und Kanalschwimmen gefährlich und verboten
Es ist heiß, man trifft sich Freunden und Bekannten am Kanal und was liegt da näher, als eine Abkühlung im kühlen Nass.
Aber – so einladend sich auch der Kanal als "Kanale Grande" präsentiert, man glaubt ja nicht, was für Gefahren er ins ich birgt.
Nicht etwa, dass einem gefährliche Fische auflauern, sogenannte anbeißende Kanal-Affen, die Gefahr lauert ganz woanders, und zwar in Form von Binnenschiffen.
Da der Binnenschiffer das Schiff vom Heck aus steuert und eine Schiffslänge von 100 Metern vor sich hat, kann er Schwimmer oder Schwimmerinnen nicht sehen.
Ferner sollte man sich unbedingt vor Augen führen, dass ein Kanal eine Wasserstraße ist und zum Schwimmen absolut nicht geeignet. Genauer gesagt, das Baden im Kanal ist grundsätzlich verboten, sowie das Schwimmen in der Nähe von Schiffen nach der Binnenschifffahrtsstraßenverordnung ebenfalls verboten ist.
Eine Binnenschifffahrtsstraße ist nicht vergleichbar mit einer Autostraße, wo man das Auto durch den Bremsvorgang zum Stehen bringen kann. Ein Schiff kann nicht bremsen.
Und nun zu den Brückenspringern und -springerinnen.
Leute .. das ist gefährlich hoch³ . Ein Kanal misst doch höchstens eine Wassertiefe von 4 oder 5 Meter. Was da beim Aufprall passieren kann .. Von tödlichen Verletzungen hat man schon oft genug gehört und gelesen und nicht selten von Querschnittslähmungen. Nur ein kurzer Moment Wasserspaß .. und für so manchen Springer war´s das.
So – und jetzt viel Spaß im Freizeitbad, am Bagger- oder irgendeinen Badesee 😊
Autor:Hildegard Grygierek aus Bochum |
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