STIKO spricht Empfehlung aus
Booster mit angepasstem Impfstoff

Die Stiko-Empfehlung ist da: Ab sofort werden im Impfzentrum des Gesundheitsamtes die angepassten Impfstoffe angeboten. | Foto: Andreas Molatta
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Ab sofort können im Impfzentrum des Gesundheitsamtes, Westring 28, Zugang über Gustav-Heinemann-Platz, Auffrischungsimpfungen mit den zur Verfügung stehenden Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffen durchgeführt werden. Laut STIKO-Empfehlung vom 21. September wird geraten, für alle Auffrischungsimpfungen (Booster) ab zwölf Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten, bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen.

Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen.

Empfehlungen der STIKO

Im Einzelnen rät die STIKO zallen Personen ab zwölf Jahren grundsätzlich zu einer Auffrischungsimpfung (3. Impfung) , vorzugsweise mit einem angepassten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.

4. Impfung für besondere Gruppen

Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischungsimpfung (4. Impfung) empfohlen:

  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Personen im Alter ab zwölf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patientinnen- bzw. Bewohnerkontakt
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
  • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Nur bei besonders gefährdeten Personen (z.B. hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es nach individueller ärztlicher Bewertung sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) – nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischungsimpfung) noch eine weitere, also eine 5., Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.

Besteht im Alter von fünf bis elf Jahren eine besondere Indikation für die Durchführung einer Auffrischungsimpfung, sollen weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.

Impfstellen in Bochum

Eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Impfstellen findet sich im Internet unter:
www.bochum.de/Corona/Impfzentrum-Bochum/Impfstellen-in-Bochum.

Die Impfstelle im Gesundheitsamt Bochum Westring 28, Zugang über Gustav-Heinemann-Platz ist montags bis mittwochs von 12 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr und freitags von 12 bis 16 Uhr geöffnet. Terminbuchung können über folgenden Link durchgeführt werden:
www.terminland.eu/impfstelle-gesundheitsamt.

Autor:

Patricia Porwol aus Bochum

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