Bauen - mit Recht
Im Zweifel ist es besser, erst zu fragen und dann zu bauen. So lassen sich Probleme und unnötige Kosten vermeiden. Bauen mit Recht ist eine kleine Serie des Stadtspiegels mit der Stadt Bochum während der Sommerzeit.
Zäune und Mauern, sie heißen in der Bauordnung Nordrhein-Westfalen Einfriedungen. Wenn sie eine Höhe von zwei Metern zu den Nachbargrenzen
und von einem Meter zur Straße nicht überschreiten, ist oft keine Baugenehmigung nötig. Wer höher bauen will, muss dies beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt beantragen. In Außenbereichen der Stadt - meist ist dort der Nachbar kein Gebäude, sondern eine freie Fläche - ist für Einfriedungen immer eine Baugenehmigung notwendig.
Hecken gelten nicht als Einfriedungen.
Oft ist das Erscheinungsbild nicht vorgeschrieben. Anderes gilt für Siedlungen und Straßenzüge mit Gestaltungssatzungen und für Grundstücke, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen. Darin können die erlaubte Höhe oder das Material von Zäunen und Mauern festgelegt sein. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, frühzeitig mit den Nachbarn zu sprechen. Erlaubt ist eine ortsübliche Einfriedung, also das, was in der näheren Umgebung vorkommt.
Bei Zufahrten zu Garagen tritt häufig das Problem der schlechten Sicht auf Bürgersteig und Straße auf. Der Fahrer muss sich „vortasten“, um Passanten oder spielende Kinder zu sehen. Hier sind die Einfriedungen so zu bauen, dass die Sicht nicht eingeschränkt wird.
Anlaufstelle ist die Infotheke Baubürgerbüro im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Telefonnummer 02 34 / 910 - 29 40 und - 29 70. Geöffnet ist dort montags und mittwochs von 8 bis 13 und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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