Bauen - mit Recht - Thema: Terrassenüberdachung
Im Zweifel ist es besser, erst zu fragen und dann zu bauen. So lassen
sich Probleme und unnötige Kosten vermeiden.
Terrassenüberdachung
Dächer über Terrassen schützen vor Sonne und Regen. Sie sind bis zu
einer Größe von 30 Quadratmetern genehmigungsfrei, sofern sie nicht mehr
als drei Meter vor die Außenwand ragen. Allerdings müssen sie mit einem
Abstand von drei Metern zur Grenze errichtet werden. Besondere Regeln
gelten für Terrassenüberdachungen, die direkt an der Nachbargrenze
gebaut werden sollen - wie bei Doppel- oder Reihenhäusern. In diesen
Fällen ist eine spezielle Grenzwand zum Nachbarn zu errichten. Eine
Baugenehmigung ist notwendig.
Überdachungen für Hauseingänge können näher zum Nachbarn gebaut werden.
Vorausgesetzt, sie ragen nicht mehr als 1,50 Meter vor der Außenwand
hervor und sind mindestens zwei Meter von der gegenüberliegenden
Nachbargrenze entfernt.
Anlaufstelle ist die Infotheke Baubürgerbüro im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Telefonnummer 02 34 / 910 - 29 40 und - 29 70. Geöffnet ist dort montags und mittwochs von 8 bis 13 und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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