Bauen - mit Recht Thema: Neue Nutzung
Im Zweifel ist es besser, erst zu fragen und dann zu bauen. So lassen sich Probleme und unnötige Kosten vermeiden. Bauen mit Recht ist eine kleine Serie des Stadtspiegels mit der Stadt Bochum während der Sommerzeit.
Neue Nutzung
Gebäude dürfen nur so genutzt werden, wie es in der Baugenehmigung steht. Wer davon abweichen möchte, muss meist einen Antrag beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gebäude verändert wird oder nicht. So dürfen Bewohner eines Einfamilienhauses nicht einfach ihre Kellerräume als Büro nutzen. Ein weiteres Beispiele ist die Nutzung einer Garage oder eines Lagers als Werkstatt.
Auch Veranstaltungen benötigen eine Baugenehmigung. Sowohl größere wie „Kemnade in Flammen“ als auch der kleine Garagenflohmarkt. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt berät, inwieweit Musik erlaubt ist und ob Parkmöglichkeiten notwendig sind. Wichtig ist dabei die Gefahrenabwehr: Wie viele Menschen sind zu erwarten? Wo sind die Fluchtwege?
Anlaufstelle ist die Infotheke Baubürgerbüro im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Telefonnummer 02 34 / 910 - 29 40 und - 29 70. Geöffnet ist dort montags und mittwochs von 8 bis 13 und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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