Badeverbot in öffentlichen Gewässern

Badeverbot in öffentlichen Gewässern

Bei heißen Temperaturen steigt das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach erfrischender Abkühlung im Schwimmbad oder auch in öffentlichen Gewässern, insbesondere in der Ruhr.

Deshalb weist das Ordnungsamt nachdrücklich darauf hin, dass das Baden in öffentlichen Gewässern nach § 17 der Bochumer Sicherheitsverordnung verboten ist. Dieses Verbot soll nicht nur vor den Gefahren durch Unterströmung oder Oberflächenströmung schützen, sondern auch gesundheitliche Gründe sprechen gegen ein Bad in der Ruhr. Zum Beispiel können Keime und Bakterien einen unangenehmen Magen-Darm Infekt auslösen.

Die Einhaltung des Badeverbotes wird durch die Ordnungsdienstkräfte kontrolliert. Bei Verstößen wird ein Verwarnungsgeld fällig.

Autor:

Rüdiger Jarnert aus Bochum

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