Aufgrund des neuen bundesweiten Infektionsschutzgesetzes dürfen Busse und Bahnen ab heute, den 24.11.2021, nur noch genutzt werden, wenn ein Nachweis über eines der 3G vorliegt

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Aufgrund des neuen bundesweiten Infektionsschutzgesetzes dürfen Busse und Bahnen voraussichtlich ab heute, den 24.11.2021, nur noch genutzt werden, wenn ein Nachweis über eines der 3G vorliegt:

👉 Geimpft
👉 Genesen
👉 Getestet

Offizielle, negative Schnelltests dürfen bei Kontrolle nicht älter als 24 Stunden sein.


Bei PCR-Tests sind es 48 Stunden.

Ausgenommen von der 3G-Regel sind Schüler*innen (ohne Alterseinschränkung) sowie Kinder unter 6 Jahren. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen negativen Test.

Daher benötigt ihr ab morgen neben einem gültigen Fahrausweis und eurer medizinischen Maske nun auch euren jeweiligen Nachweis über eines der 3G sowie ein Ausweisdokument, damit die Daten bei Kontrolle abgeglichen werden können. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. 


Bitte habt Verständnis, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt noch keine verbindliche Auskunft über die Form der Kontrollen geben können, da wir uns hier noch in Absprachen befinden. Eine Kontrolle der Nachweise durch unsere Fahrer*innen kann nicht erfolgen.

Die aktuellen Entwicklungen sind für uns alle nicht einfach, daher sind wir dankbar für alle, die uns unterstützen, indem sie ihren 3G-Nachweis parat haben und ihre Maske korrekt tragen. Und bitte lasst mögliche negative Emotionen nicht draußen an unseren Mitarbeiter*innen aus. Die derzeitige Lage zeigt so deutlich wie nie zuvor, wie wichtig es ist, dass wir alle an einem Strang ziehen sollten. Bleibt gesund.

Autor:

Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid

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