Wichtig! Führerschein!
Alles Wichtige rund um den Führerschein
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am 17. Januar 2022 nun beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen. D.h. das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro soll von der Polizei nicht erhoben werden. Davon betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Für sie galt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2022.
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden – bis 19.1.2023 sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe.
Was brauche ich für den Umtausch?
Pkw- und Motorradfahrer brauchen Folgendes für den Umtausch: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Unabhängig davon, wann die Fahrprüfung abgelegt wurde, gilt: Wir dürfen Pkw und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet – dann bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
Was kostet der neue Führerschein?
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.
Darf man noch fahren, wenn man zu spät tauscht?
Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist.
Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld 10 Euro), jedoch keine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis").
Quelle: ADAC
Autor:Hildegard Grygierek aus Bochum |
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