Corona-Virus - Covid 19
Ab Montag, 11. Januar, gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW

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Ab Montag, 11. Januar, gilt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Ziel aller Maßnahmen ist es, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Die neue Verordnung gilt bis zum 31. Januar.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie unter https://www.bochum.de/Corona.

Zu den wesentlichen Entscheidungen zählt, dass der Präsenzunterricht an Schulen bis zum 31. Januar ausgesetzt wird. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht ab Montag für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen. Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

Die gilt auch für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. In Kindertageseinrichtungen sind landesweit Gruppentrennungen in der Betreuung umzusetzen. Um die Gruppentrennung und die strikte Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche eingeschränkt. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden diese eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitgeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.

Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden.

In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden.

Zwischen dem Land NRW und den Kommunen ist ebenso vereinbart worden, die Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung und für den offenen Ganztag (OGS) im Januar auszusetzen. Land und Kommunen tragen jeweils 50 Prozent der ausfallenden Beträge. Um die zusätzliche Belastung der Eltern in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird. Die Elternbeiträge werden landesweit ausgesetzt.

Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung in den benannten Einkaufsstraßen und in Bus und Bahn zu tragen und zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.

Seit Beginn der Impfungen sind 2829 Bochumerinnen und Bochumer geimpft worden. Insgesamt sind in Bochum (Stand 14 Uhr) seit März 8588 (+65) Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 7540 (+123) sind insgesamt genesen, 99 (+1) an bzw. mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 949 (-59) Personen infiziert, 171 (-11) davon werden stationär, 33 (-1) von ihnen intensiv-medizinisch betreut. Die Zahl der Infektionen in den letzten sieben Tagen, gerechnet pro 100.000 Einwohner/innen, beträgt 103,1.

Quelle: Stadt Bochum Pressestelle

Autor:

Rainer Bresslein aus Wattenscheid

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