Stadt Bochum
Ab Mittwoch: FFP-2-Maskenpflicht in allen städtischen Gebäuden
Gemeinsam gegen Corona:
Aufgrund der steigenden Fallzahlen durch die Omikron-Variante besteht ab Mittwoch, 26. Januar, in allen städtischen Gebäuden eine generelle Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.
Dies gilt für alle Beschäftigen und Besucherinnen und Besucher. Personen, die beim Betreten der städtischen Gebäude keine FFP-2-Maske tragen, haben die Möglichkeit, vor Ort eine FFP-2-Maske zu erhalten.
In diesem Zusammenhang werden auch die Hinweisschilder und Aufsteller in den großen Verwaltungsgebäuden zeitnah aktualisiert.
Autor:Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid |
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