Pflegeberufe
Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer
Während andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Niedersachsen ihre Pflegekammer aufgelöst haben und die Kammer auch in Baden-Württemberg vor dem Aus steht, hält NRW weiter an der Pflegekammer fest.
Die Verärgerung über eine Zwangsmitgliedschaft und eine Zwangsabgabe sind auch in NRW groß. Die Kammer wird aber auch noch aus anderen Gründen von den meisten Betroffenen abgelehnt.
Ob eine Zwangsmitgliedschaft auch für Personen, die überhaupt nicht mehr in der Pflege arbeitet oder auch für Rentner verfassungsrechtlich zulässig ist, dürfen sicherlich demnächst die Gerichte klären.
Alle Pflegefachpersonen, die in NRW leben, sind Zwangsmitglieder und müssen sich registrieren lassen.
Für Menschen, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen, kann die Pflegekammer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängen.
Während der Pandemie hat man noch für die Menschen in der Pflege geklatscht und die Politik hat sich vor Lobeshymnen auf das Pflegepersonal gegenseitig übertroffen.
Geblieben ist davon nichts!
Eine Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsgebühren und einem Bußgeld bei Nichtregistrierung sind weder eine Anerkennung der Leistung noch attraktiv für Berufseinsteiger.
Wertschätzung sieht zumindest für mich ganz anders aus.
Jetzt ist die Pflegekammer Landessache und wir als Kommunalpolitiker habe da nicht viel zu melden.
Aber für Bochum haben wir als Ratsfraktion zumindest ein paar Fragen dazu.
Uns interessiert, ob die Stadt mit der Pflegekammer zusammenarbeitet, ob Daten rausgegeben werden, ob man vorhat, in Zukunft Daten rauszugeben. Des Weiteren möchten wir wissen, ob die Stadt bei der Eintreibung von Bußgeldern mitarbeitet oder mitarbeiten muss.
Aus dem Grund stellt die Ratsfraktion von Bündnis Deutschland diese Fragen im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rat der Stadt Bochum.
Autor:Christian Krampitz (Bündnis Deutschland) aus Bochum |
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