Wie berechtigt sind die Straßenbaubeiträge zum Umbau der Herner Straße ?
Die Stadtverwaltung hat in den letzten Wochen des alten Jahres Anhörungsbögen zur Erhebung der Straßenbaubeiträge anlässlich des Umbaus der Herner Straße zwischen Stadtgrenze Herne und der Moritzstraße verschickt.Es stellt sich die Frage ,ob dies zulässig ist und wenn ja in welcher Höhe.Erfreulich ist, dass sich viele Eigentümer zusammengetan haben, um diese Frage prüfen zu lassen,denn am Ende ist es jeder einzelne ,der zahlen muss.
Unabhängig davon hat der Vorsitzende der Riemker CDU Lothar Gräfingholt in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aussschusses für Umwelt,Ordnung ,Sicherheit und Verkehr die nachfolgende Anfrage zu diesem Thema im Umweltausschuss bereits am 28.11.2013 gestellt:
"Anfang des Monats sind die Eigentümer von Grundstücken an der Herner Straße zwischen Stadtgrenze Herne und Moritzstraße über die konkrete Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Umbau der Herner Straße informiert worden.
Unabhängig von Fragen des Einzelfalls, die von den Eigentümern im Rahmen der Anhörung angesprochen werden können, stellen sich folgende Fragen:
1. Wie ist der Beitragsfähige Aufwand ermittelt worden?
2. Sind von den Kosten die Fördergelder abgezogen und dann ein entsprechender prozentuale Anteil ermittelt worden oder ist erst ein prozentualer Anteil ermittelt worden und dann die Fördergelder abgezogen worden, anders ausgedrückt nimmt die Stadt mehr ein als sie ausgegeben hat?
3. Die Anzahl der Parkflächen hat sich durch den Umbau reduziert. Kann da noch von Verbesserungen gesprochen und Beiträge erhoben werden?
4.Inwieweit sind städtische Grundstücksflächen ,z. B. der Riemker Markt in die Berechnung der Flächen eingeflossen oder städtische Hinterlandflächen z. B. Friedhof ,Spielplatz, die von der Herner Straße aus erschlossen werden einbezogen worden?
5. Inwieweit und in welchem Ausmaßsind zur Zeit unbebaute aber zulässigerweise bebaubare Grundstücke in die Berechnung eingegangen?
6.Inwieweit können Kosten der Entwässerung einbezogen werden, die die Eigentümer doch bereits über die Entwässerungsgebühren bezahlen?
7. Wann sind die bereits früher fertiggestellten Abschnitte der Herner Straße zwischen Dorstener Straße und A 40 abgerechnet worden?
8. Welche Anforderungen gelten für die Abgrenzung einzelner (Bau)abschnitte? Müsste nicht die gesamte Herner Straße betrachtet werden?
9.Ergibt sich nicht aus der Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen eine stärkere Verpflichtung der Stadt, die Eigentümer im Vorfeld hinsichtlich des Ausbaustandards zu befragen. Vielleicht hätte man lieber Geld für Flüster Asphalt gezahlt als für Radwege?
10. Hat die Rückstufung der Herner Straße (Keine Bundesstraße mehr) Auswirkungen auf die Straßenbaubeiträge ?
11.Würde die Stadt ein erfolgreiches Musterverfahren anerkennen und das Ergebnis auf alle anwenden?"
Gräfingholt hat auch selbst die Akten eingesehen und wird sowohl das Verfahren der Anwohner begleiten alsauch mit Spannung der Antwort der Verwaltung entgegensehen.
Autor:Lothar Gräfingholt (CDU) aus Bochum |
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