Cannabis
Wichtige Fragen in Bochum noch nicht geklärt!
Seit dem 01.04.2024 hat der Gesetzgeber den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.
Der Verkauf an die Mitglieder soll zunächst über nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs möglich sein.
Dazu dürfen ab dem 01.07.24 Cannabis Social Clubs in Deutschland den Betrieb aufnehmen.
Wir hatten bereits berichtet, dass wir zu diesem Thema noch einige Fragen haben, da uns sehr vieles ungeregelt erscheint. Deshalb hatten wir dazu eine Anfrage zum 19.04.2024 im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gestellt.
Die Verwaltung hat unsere Anfrage jetzt beantwortet und unser Gefühl hat sich nicht getäuscht. Der Gesetzgeber hat etwas beschlossen, das auf kommunaler Ebene überhaupt noch nicht geklärt und geregelt ist.
Hier mal ein Auszug aus unseren Fragen und den Antworten der Verwaltung.
1)
Frage: Gibt es eine offizielle Karte der Stadt Bochum, auf der ersichtlich ist, wo man konsumieren darf und wo nicht?
Antwort: Nein, es gibt keine Karte.
2)
Frage: Welchen Kontrollen unterliegen diese Vereinigungen und Clubs? (Wer ist dafür zuständig und welche Intervalle sind geplant)
Antwort: In Abschnitt 6 des KCanG sind beispielsweise die Dokumentations- und Berichtspflichten der Anbauvereinigungen gegenüber den Behörden geregelt.
Welche Behörde letztendlich für die Überwachung und Kontrollen verantwortlich ist, ist nach wie vor nicht abschließend geregelt.
3)
Frage: Wurden städtische Mitarbeiter für diese Aufgabe geschult? (Wie sah diese Schulung aus und wer wurde geschult).
Antwort: Da die Verantwortungsbereiche nicht klar geregelt sind, können auch keine Schulungen vorgenommen werden.
4)
Frage: Unterliegen diese Vereinigungen und Clubs der Kontrolle der Lebensmittelüberwachung, was die Qualität und Hygiene der Produkte und der Abgabestellen betrifft?
Antwort: Siehe Antwort 2 und 3.
5)
Frage: Wurden für die zusätzlichen Aufgaben der Einrichtung, Kontrollen und Überwachung zusätzliches Personal eingestellt? (Bitte Anzahl und Ämter nennen)
Antwort: Siehe Antwort 2 und 3.
Wie man an den Antworten sieht, ist noch nicht geregelt, wer überhaupt zuständig ist, aus diesem Grund konnte weder Personal eingestellt werden, noch Personal für diese neue Aufgabe geschult werden.
Auch wichtige Dinge wie Kontrolle und Hygiene sind noch nicht geregelt.
Ein solches Vorgehen vom Gesetzgeber ist aus unserer Sicht fahrlässig. Man sieht bei dieser Regierung, dass es nur um Ideologie geht und nicht um seriöse Politik.
Wer solche Gesetze erlässt, der muss auch darauf achten wie diese auf kommunale Ebene gehändelt werden können. Dazu muss es klare Rahmenbedingungen geben. Dieses Gesetz war ein Schnellschuss aus der Hüfte, nur um eine bestimmte Wählerschaft schnellstens zu befriedigen. Ausbaden dürfen es wieder die Kommunen.
Autor:Christian Krampitz (Bündnis Deutschland) aus Bochum |
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